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Radler und Fußgänger genervt

Wohnmobil hinter Wohnmobil: Ärger am Rhein bei Leopoldshafen

Parkende Fahrzeugkolonnen mit Wohnmobilen und Campingbussen am Rheinufer nördlich der Fähre Leopoldshafen sorgen seit Jahren für Unmut. Spaziergänger und Radler ärgern sich über die Wohnmobilschlangen am Leinpfad, die ihnen Platz wegnehmen - und den Blick auf den Rhein verhindern.

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Wohnmobilschlangen: Fahrzeugkolonnen mit Campern am Leinpfadabschnitt nördlich der Rheinfähre Leopoldshafen führen seit Jahren zu Konflikten mit Fußgängern und Radfahrern. Eine Lösung zeichnet sich nicht ab. Foto: Alexander Werner

Schon vor dem Feiertag reihten sich am Rheinufer Wohnmobile entlang des Leinpfads von der Gaststätte bei der Leopoldshafener Fähre gen Norden bis zum Funkmast. Wie üblich packten die campenden Touristen auch an Christi Himmelfahrt Tische und Stühle aus und ließen es sich am Uferstreifen gut gehen. Seit vielen Jahren sorgt speziell das Parken auf der Rheinseite bei Ausflüglern zu Fuß oder per Rad für Ärger, der sich umso mehr zu Stoßzeiten entzündet.

Von unserem Mitarbeiter Alexander Werner

Im März beantragte Jutta Zimmermann für die SPD-Fraktion im Gemeinderat von Eggenstein-Leopoldshafen , eine Schranke an der Fähre zugunsten von Fußgängern und Radfahrern zu errichten. Die Situation spitze sich an Schönwettertagen immer mehr zu. Die Interessen der verschiedenen Nutzer stünden in großem Konflikt, argumentierte sie. Länger parkende große Wohnmobile würden anderen Erholungssuchenden den Blick auf den Rhein nehmen und regelrecht „Besitzansprüche“ geltend machen. Eingriffsmöglichkeiten müssten geklärt werden.

Immer mehr mobile "Einfamilienhäuser"  am Rheinufer

Der Stutenseer Werner Fischer, der häufiger am Rhein wandert, machte seinem Unmut jüngst in einem Brief an die BNN Luft. Das Campen gehe auf Kosten der Spaziergänger. In den vergangenen Jahren seien Anzahl und Größe der dicht an dicht stehenden „kleinen Einfamilienhäuser“ gewachsen. Schon ein Halteverbot an der Rheinseite würde Abhilfe schaffen, meint er.

Camper sehen sich im Recht

Die im Schutz ihrer Kolonne entspannenden Camper sehen sich im Recht. Parken sei nicht verboten, erklärt ein Auswärtiger und verweist auch auf Tipps für Camper in Internetportalen. Dort findet man etwa Hinweise auf angeblich 20 Abstellplätze für Wohnmobile am Fähranleger mit Parkdauer bis zu einem Tag. Camper posteten Empfehlungen wie „kostenfrei direkt am Rhein mit schöner Aussicht. Haben uns wohl gefühlt. Gerne wieder“

Einen ausgewiesenen offiziellen Platz für Wohnmobile gibt es nicht

„Einen ausgewiesenen offiziellen oder öffentlichen Platz für Mobile gibt es nicht“, betont Eggenstein-Leopoldshafens Hauptamtsleiter Jürgen Ehrmann auf BNN-Anfrage. Der Leinpfad sei aber vom Bereich ab der Rheinfähre bis zum Funkmaststandort so breit, dass Parken räumlich möglich sei. Wasserseitig gehöre der Weg dem Bund. Zuständig sei das Wasser- und Schifffahrtsamt Mannheim. Waldseitig sei die Gemeinde Eigentümerin, so Ehrmann. Saisonal und wetterabhängig komme es leider sehr oft vor, dass der gesamte Abschnitt mit Campern belegt sei. Von „wilden Nutzern“ zu sprechen sei aber insoweit nicht korrekt, als der Bund als Eigentümer diese Nutzung zumindest dulde, meint Ehrmann.

Schranke nicht machbar

Alle Anregungen wie Beschrankung, Radweg- oder Verbotsausweisungen seien aufgegriffen und auf rechtliche sowie tatsächliche Umsetzbarkeit geprüft worden. Allerdings weigere sich der Bund, seinen Anteil am Weg öffentlich zu widmen und der Straßenverkehrsordnung zu unterwerfen. Damit sei etwa das Ausweisen eines Radweges wasserseitig und damit Parkverbot mit Ahndungsmöglichkeit für den Gemeindevollzugsdienst nicht möglich, hebt Jürgen Ehrmann hervor. Eine Abschrankung sei diskutiert worden, aber nicht machbar, fügt er an. Bei Wohnmobilen wäre dann mit einer Verlagerung in den südlichen Bereich zu rechnen.

Bei Übernahme der Kommune Verkehrssicherungspflicht

Jörg Vogel, Leiter des Wasser- und Schifffahrtsamts (WSA) in Mannheim , weist auf die Möglichkeit einer Kommune hin, über einen Nutzungsvertrag einen Radweg einzurichten – bei Übernahme der Verkehrssicherungspflicht. Knackpunkt eines Radwegs aber wäre für die weiter mit dem Thema befasste Gemeinde, dass dieser nicht mit Schildern oder Markierungen als solcher kenntlich gemacht werden könnte und damit ineffizient wäre.

Ab dem Funkmast wird's ein Pfad

Ab dem Funkmast Richtung Linkenheim besteht ein vertraglich geregelter Radweg. Allerdings handelt es sich dort von der Breite her gegenüber dem vorderen Abschnitt in Straßenbreite tatsächlich um einen Pfad. Wie Vogel erklärt, gelten für die Betriebswege als „Zubehör“ zur Wasserstraße Verbote für motorisieren Verkehrs und das Abstellen von Fahrzeugen jeder Art.

Wasserschutzpolizei keine Straßenbehörde

Die Wasserschutzpolizei sei keine Straßenverkehrsbehörde, hebt Vogel hervor. Als „verlängerter Arm“ könne sie allerdings bei Zuwiderhandlungen gegen die Nutzungsverbote Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringen. Grundlegend aber räumt der Leiter des Wasser- und Schifffahrtsamts einen Mangel an vorhandenen Kapazitäten für eigene „Streifendienste“ ein.

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