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Überforderung der Eltern befürchtet

Gemeinderat Stutensee hebt Kindergartengebühren an

Das Ziel bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent der tatsächlichen Betriebsausgaben durch Elternbeteiligung. Davon ist man jedoch noch weit entfernt. 

Für die evangelischen Kindertageseinrichtungen in Stutensee – hier der Michaelis-Kindergarten – ist eine Gebührenanpassung in zwei Schritten vorgesehen.
Für die evangelischen Kindertageseinrichtungen in Stutensee – hier der Michaelis-Kindergarten – ist eine Gebührenanpassung in zwei Schritten vorgesehen. Foto: Werner Breitenstein

Die Kinderbetreuung in Stutensee war einer der Schwerpunkte bei der jüngsten Gemeinderatssitzung: Gleich zwei Tagesordnungspunkte beschäftigten sich mit dem Thema. Zum einen ging es um die Anpassung der Betriebskostenverträge für die evangelischen Kindertageseinrichtungen, zum anderen um die Neufassung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindergärten.

Verträge werden aktualisiert

Bei den evangelischen Kindertageseinrichtungen handelt es sich um den Michaelis-Kindergarten in Blankenloch, die Kindergärten „Kronenstraße“, „Hölderlinstraße“ und „Kinderschatz“ in Spöck, „Arche Noah“ in Staffort sowie „Regenbogen“ in Friedrichstal.

Die Betriebskostenverträge wurden zuletzt im Jahr 2005 überarbeitet. „Seitdem haben sich jedoch Gesetzesänderungen ergeben und andere relevante rechtliche Rahmenbedingungen verändert, die eine Aktualisierung dieser Verträge erfordern“, erklärte Oberbürgermeisterin Petra Becker (parteilos).

Dazu wurde bereits seit 2019 mit dem Evangelischen Verwaltungs- und Serviceamt und zunächst mit dem Michaelis-Kindergarten, anschließend auch mit den Einrichtungen in Spöck, Staffort und Friedrichstal verhandelt. Seit Erstellung der Betriebskostenverträge haben sich die Eigentumsverhältnisse der Gebäude im Zuge des Erbbaupachtrechts geändert, was nun ebenfalls abgebildet wird.

Die finanzielle Beteiligung der politischen Gemeinde und der Kirchengemeinden wird vereinheitlicht, die Verwaltungskostenpauschale von 2,5 auf 3,75 Prozent angepasst. Die Erhöhung ist eine Folge der gestiegenen Anforderungen, unter anderem für Trägervertretung, Personalführung und Finanzen. Im Jahr 2022 führt das zu einer Kostensteigerung von 50 Prozent auf 192.000 Euro.

Zur Finanzierung der laufenden Betriebsausgaben gewährt die Stadt derzeit den gesetzlichen Mindestzuschuss von 63 Prozent. Nach der Einführung der Kleinkindbetreuung ergeben sich jedoch gesetzliche Änderungen, unter anderem ein Mindestzuschuss in Höhe von 68 Prozent bei betreuten Kindern unter drei Jahren.

100-prozentiger Zuschuss für den „Kinderschatz“ in Stutensee

Die Kirchengemeinden erhalten ebenfalls einen Finanzausgleich durch die Landeskirche, davon ist allerdings nur ein festgesetzter Betrag als Betriebszuweisung für die jeweiligen Kinder der Tageseinrichtungen vorgesehen.

Die Eröffnung neuer Gruppen seitens der Kirchengemeinden ist nur dann möglich, wenn die dafür anfallenden Betriebskosten durch die politische Gemeinde zusätzlich bezuschusst werden.

Somit ergeben sich in Stutensee unterschiedliche zusätzliche Zuschüsse für die jeweiligen Einrichtungen. Sie liegen zwischen 30 Prozent beim Kindergarten „Kronenstraße“ und 85 Prozent bei der „Arche Noah“. Der Kindergarten „Kinderschatz“ erhält einen Zuschuss in Höhe von 100 Prozent, da er erst im September 2021 eröffnet wurde.

In der neuen Satzung für die städtischen Kindergärten ist eine schrittweise Gebührenanpassung enthalten. Hintergrund ist die Fortschreibung der gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/24.

Darin haben sich der Städte- und Gemeindetag sowie die kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg auf eine Erhöhung der Beiträge im kommenden Kindergartenjahr um 8,5 Prozent ausgesprochen. Übergeordnetes Ziel bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent der tatsächlichen Betriebsausgaben durch Elternbeteiligung.

In Stutensee ist man davon noch weit entfernt. Aktuell wird in den städtischen Kindertageseinrichtungen durch die Elternbeiträge ein Kostendeckungsgrad von 9,11 Prozent erreicht.

Die Gebührenänderung erfolgt in zwei Schritten zum 1. Januar sowie zum 1. September 2024, womit die Stadt wieder in das Intervall der Anpassung zum neuen Kindergartenjahr zurückkehrt. Die geplante Gebührenerhöhung von sieben beziehungsweise sechs Prozent liegt noch unter der empfohlenen 8,5-prozentigen Anpassung.

Kontroverse Diskussion um Erhöhung der Kindergartengebühren

Je nach Angebot liegen die Beiträge ab 2024 zwischen 139 Euro für Kinder über drei Jahre und 584 Euro für die Ganztagsbetreuung kleinerer Kinder. Sie unterscheiden sich damit nicht signifikant von vergleichbaren Kommunen, wie Fabian Böhnstedt, der Fachgebietsleiter Familienbüro, ausführt.

Die Gremiumsmitglieder diskutierten kontrovers über das richtige Maß bei der Beitragskalkulation. Nicole La Croix von der CDU/FDP-Faktion hält Erhöhungen für „unabdingbar, um die Qualität der Kinderbetreuung hochzuhalten“.

Wolfgang Sickinger (SPD) befürchtet dagegen eine „Überforderung der Eltern“. Um den angestrebten Kostendeckungsgrad von 20 Prozent zu erreichen, wäre eine Verdoppelung der Beiträge nötig, was für viele nicht zu stemmen sei. Die neue Satzung wurde mit großer Mehrheit bei zwei Gegenstimmen beschlossen.

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