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Gefahr durch Nachahmungseffekt

Tobende Hunde können bei den Landwirten in Stutensee Schaden anrichten

Hunde wollen sich austoben und sollen das auch. Wenn sie dies jedoch am falschen Ort tun, kann das für ihre Besitzer unter Umständen teuer werden. Darauf macht die Stadt Stutensee aufmerksam.

Hunde merken nicht, ob eine Fläche frisch eingesät ist oder nicht. Ihre Besitzer sollten es sehen – hier ein Symbolbild
Hunde merken nicht, ob eine Fläche frisch eingesät ist oder nicht. Ihre Besitzer sollten es sehen – hier ein Symbolbild Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Ein Recht auf Erholung in der freien Landschaft steht allen zu. Das regelt das Naturschutzgesetz. In Paragraf 59 heißt es: „Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet.“

Paragraf 44 des Landesnaturschutzgesetzes zeigt einige Schranken dieses Betretungsrechts auf: „Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden. … Die Naturschutzbehörde oder die Ortspolizeibehörde kann durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung das Betreten von Teilen der freien Landschaft aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere bei Gefahr für Leib oder Leben der Erholungssuchenden, aus Gründen des Natur- und Artenschutzes, zur Durchführung landschaftspflegerischer Vorhaben und zur Regelung des Erholungsverkehrs beschränken oder untersagen.“

Betretungsverbot für Mensch und Hund

Auf diese Regelungen weist die Stadt Stutensee in einer Pressemitteilung hin und appelliert dabei besonders an Hundebesitzer. Das Betretungsverbot für landwirtschaftliche Flächen während der Vegetationsperiode gilt nämlich nicht nur für Menschen, sondern auch für mitgeführte und zu beaufsichtigende Hunde.

Jeder Hundehalter hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Hund keinerlei negative Auswirkungen für Mensch und Natur ausgehen.

Die Stadt Stutensee hat zum Beispiel in Zusammenarbeit mit den Landwirten und dem ehrenamtlichen Naturschutz auf der Gemarkung 25 Hektar mehrjährige Blühflächen anlegen lassen, um insbesondere empfindlichen und unter Schutz stehenden Bodenbrütern wie der Feldlerche eine Nahrungsquelle und einen Brut- und Rückzugsraum zu bieten. Oftmals verlassen diese sensiblen Bodenbrüter bei Störungen ihre Brut.

Verstöße gegen geltendes Recht wie das Naturschutzgesetz können nicht nur mit „empfindlichen Geldbußen“ geahndet werden, wie die Stadtverwaltung weiterhin ausführt. Zudem haben die betroffenen Landwirte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sowohl einen Unterlassungs- als auch einen Schadenersatzanspruch wegen erfolgter Verunreinigung der landwirtschaftlichen Kulturen.

Man sollte Schäden im Vorfeld abwenden.
Walter Dörflinger
Landwirt aus Stutensee

Walter Dörflinger, Landwirt aus Stutensee, hat schon oft negative Erfahrungen mit frei laufenden Hunden gemacht und sieht die Lage durchaus kritisch: „Die Leute können nicht differenzieren, ob frisch eingesät ist oder nicht.“ Die verursachten Schäden betreffen nicht nur die bedrohte Vogel- und Tierwelt.

Auch für Menschen können gefährliche Situationen entstehen. „Die Hunde rennen Hasen hinterher, suchen etwas oder bohren Löcher“, sagt Dörflinger. Er habe auch einen großen Nachahmungseffekt beobachtet. Bei Zurechtweisung entschuldigten sich zwar manche Leute, viele zeigten sich jedoch uneinsichtig. „Da erntet man oft Ungemach“, berichtet er. Er hält es aber dennoch für wichtig, immer wieder auf die Folgen hinzuweisen: „Man sollte Schäden im Vorfeld abwenden.“

Landwirt aus Weingarten will seine Flächen einzäunen

Etwas weniger problematisch zeigt sich die Lage für Mike Hill, Inhaber des Höhefelder Hofs in Weingarten. Bei der abendlichen Kontrolle seiner Kulturen stellt er gelegentlich auch Spuren frei laufender Hunde fest. Aber er meint: „Die Fälle sind ärgerlich, jedoch rückläufig, außerdem halten sich die Schäden bei uns in Grenzen.“

Im Übrigen ist er gerade dabei, seine Flächen einzuzäunen. Als Betrieb, der sich überwiegend mit Obst- und Gemüseanbau beschäftigt, hat er die dafür erforderliche Sondergenehmigung problemlos erhalten.

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