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Mord in Birkenfeld

Landgericht Karlsruhe will Paulus-Prozess zügig beenden

Um den Prozess wegen der gewaltsamen Tötung des Birkenfelder Büchsenmachers Simon Paulus nicht noch weiter in die Länge zu ziehen, hat der Vorsitzende Richter Leonhard Schmidt für den nächsten Verhandlungstermin am Mittwoch, 13. November, die Festlegung einer Frist für mögliche Beweisanträge angekündigt.

Landgericht Karlsruhe
Das Landgericht Karlsruhe. Foto: Uli Deck/Archivbild

Durch eine solche Frist soll laut der Strafprozessordnung die bewusste Verschleppung eines Verfahrens durch das späte Einreichen von Beweisanträgen verhindert werden. In den vergangenen Wochen hatte Ulrich Sommer, Verteidiger des 30-jährigen Hauptangeklagten, das durch die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Karlsruhe mehrfach anberaumte Ende der Beweisaufnahme durch zahlreiche Anträge und terminbedingte Abwesenheiten immer wieder platzen lassen.

Hauptangeklager beschuldigt Mitangeklagten

Schmidt hatte bereits Ende September bei der Terminierung von sieben zusätzlichen Verhandlungstagen angekündigt, dass er spätestens am 19. Dezember ein Urteil verkünden wolle. Der 30-Jährige muss sich wegen Mordes an Simon Paulus vor Gericht verantworten, hatte bei seinen beiden Einlassungen allerdings dem 42-jährigen Mitangeklagten die Schuld in die Schuhe geschoben.

Aufgrund eines Beweisantrags von Sommer wurde am Donnerstag im Schwurgerichtssaal des Landgerichts auch der 51-jährige Mitbegründer eines Pforzheimer Kampfsportclubs vernommen. In diesem Club hatte der 42-Jährige als Kampfsportlehrer gearbeitet. Der 51-Jährige sollte laut dem Beweisantrag der Verteidigung eigentlich bezeugen, dass der Mitangeklagte in den Monaten vor dem Tod von Simon Paulus finanzielle Schwierigkeiten hatte und Leute aus seinem Bekanntenkreis regelmäßig belogen habe.

Zeuge: Mitangeklagter hat sich geschämt

Vor Gericht gab sich der 51-Jährige allerdings recht wortkarg und selbst auf die direkten Fragen des 30-Jährigen gab er weder brisante Details aus dem Leben des 42 Jahre alten Mannes noch neue Erkenntnisse für die Ermittlungsbehörden preis.

Der 42-Jährige habe sich zwar hin und wieder 50 Euro von ihm geliehen, die Schulden aber jedes Mal umgehend beglichen, sagte der Kampfsportclub-Mitbegründer. Ob der 42-Jährige wie von der Verteidigung behauptet bei Clubmitgliedern in der Kreide stand, habe er nicht mitbekommen.

Seit dem Tod von Simon Paulus habe sich der 42 Mitangeklagte nicht mehr bei ihm gemeldet. Der Grund dafür lag für den 51-Jährigen auf der Hand: „Er hat sich halt geschämt.“

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