Diskussion um Impfpflicht: Bei Masern klappt es auch
Die Masern-Impfplicht gilt bereits. Spätestens zum 31. Juli 2022 müssen die Nachweise vorliegen. In Kindergärten oder Schulen löst das keinen Ärger aus.
Die Masern-Impfplicht gilt bereits. Spätestens zum 31. Juli 2022 müssen die Nachweise vorliegen. In Kindergärten oder Schulen löst das keinen Ärger aus.