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Gesundheitspolitik

Diskussion um Impfpflicht: Bei Masern klappt es auch

Die Masern-Impfplicht gilt bereits. Spätestens zum 31. Juli 2022 müssen die Nachweise vorliegen. In Kindergärten oder Schulen löst das keinen Ärger aus.

Ein Impfpass mit einem Kreuz bei der Masern-Impfung liegt auf einem Tisch.
Wer sich in Kindergärten, Schulen und Flüchtlingsheimen aufhält, braucht Schutz gegen Masern. Foto: Tom Weller/dpa

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