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Beginn am 1. März

Masern-Impfpflicht: So will Karlsruhe den Impfschutz kontrollieren

Gut einen Monat vor Inkrafttreten der Masern-Impfpflicht rauchen in vielen Verwaltungen die Köpfe. Ab dem 1. März müssen Zehntausende Kinder und Tausende Angestellte nachweisen, dass sie geimpft sind. Kontrollieren werden die Leiter von Kindergärten und Schulen sowie Personalabteilungen – sonst drohen hohe Bußgelder. Doch noch sind viele Fragen offen.

Die Masern-Impfung muss in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder, in Schulen und medizinischen Einrichtungen nachgewiesen werden.
Die Masern-Impfung muss in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder, in Schulen und medizinischen Einrichtungen nachgewiesen werden. Foto: Daniel Karmann/Archivbild

Gut einen Monat vor Inkrafttreten der Masern-Impfpflicht rauchen in vielen Verwaltungen die Köpfe. Ab dem 1. März müssen Zehntausende Kinder und Tausende Angestellte nachweisen, dass sie geimpft sind. Kontrollieren werden die Leiter von Kindergärten und Schulen sowie Personalabteilungen – sonst drohen hohe Bußgelder.

Vor allem kleinere Einrichtungen stellt das vor große Herausforderungen. Doch auch Träger mit vielen Standorten haben längst nicht alle offenen Fragen geklärt. Wie sich die Impfung nachweisen lässt, dafür gibt es unterschiedliche Anforderungen.

Noch keine einheitliche Linie für katholische Kindergärten

„Wir arbeiten noch an einer einheitlichen Linie“, sagt Frank Bauer, der in der Katholischen Gesamtkirchengemeinde (KGK) für die Kindergärten zuständig ist. Für neue Mitarbeiter und Betreuungsverträge ist die Ansage wie überall klar: Ohne Impfschutz ist nichts zu machen.

Mitarbeiter im Bestand will man im Rahmen der Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021 unterstützten und die Kosten für eine Impfung oder die Prüfung des Immunstatus übernehmen, sollte die Krankenkasse nicht bezahlen. An die Eltern der Kinder, die in den 46 Einrichtungen betreut werden, soll in diesen Tagen ein Schreiben verteilt werden.

Zur Handhabung in den einzelnen Kindergärten steht dort aber noch nichts. Es geht um allgemeine Informationen zur Impfpflicht. „Wir suchen noch nach einem Weg, um es allen so einfach wie möglich zu machen“, so Bauer.

Stadt Karlsruhe will keine Impfpässe akzeptieren

Die Stadt Karlsruhe ist mit ihren Überlegungen schon einen Schritt weiter. Für die betroffenen Mitarbeiter entwickelt der Ärztliche Dienst derzeit ein Formblatt, das sie von ihrem Hausarzt unterschreiben lassen müssen – die Vorlage des Impfausweises reicht nicht.

Eltern, deren Kinder eine städtische Betreuungseinrichtung besuchen, werden ebenso bald Post bekommen. Stempel und Aufkleber im Impfpass will man auch hier nicht als Nachweis akzeptieren, sondern fordert eine ärztliche Bescheinigung über die Masern-Immunität. „Wir wollen ein einheitliches Verfahren, keine Einzelaktivitäten“, erklärt Abteilungsleiterin Ilona Simon.

Schulen bekommen Informationen aus dem Kultusministerium

Auch im Gesundheitsamt sorgt das neue Gesetz in diesen Tagen für viel Arbeit. Neben zahlreicher Rückfragen zum Coronavirus und zur Influenza-Welle häufen sich Bitten um weitere Informationen zur Impfpflicht.

Bis die Behörde richtig gefordert ist, wird es aber noch einige Zeit dauern. „Wir rechnen im September mit einer ersten, kleinen Welle von Rückmeldungen“, sagt der Stellvertretende Amtsleiter Ulrich Wagner. Bis dahin mussten all jene einen Impfnachweis vorlegen, die frisch eingeschult wurden.

In den Schulen wird das wie vom Bundesgesundheitsministerium vorgesehen sowohl mit dem Impfpass als auch mit einer ärztlichen Bescheinigung möglich sein. „Wir trauen es unseren Schulleitern durchaus zu, einen Impfpass korrekt zu lesen“, sagt eine Sprecherin des Kultusministeriums auf Nachfrage der BNN. Sie sollen außerdem eine Handreichung mit Beispielen erhalten und sich bei Unklarheiten an die Schulämter wenden.

Gesundheitsamt plant keine Kontrollen

Das Gesundheitsamt will als Kontrollbehörde künftig meist erst „auf Zuruf“ aktiv werden. In der Behörde laufen die Meldedaten zusammen, eigene Kontrollen sollen die Ausnahme bleiben. „Wir ziehen sicher nicht durch die Landschaft und prüfen überall“, erklärt Wagner. „Das wird eher nebenbei geschehen, wenn wir ohnehin vor Ort sind – oder wenn wir einen Hinweis bekommen haben.“

Dabei hätte das Gesundheitsamt durchaus eine Möglichkeit, die Masern-Immunität selbst zu kontrollieren, nahezu ohne zusätzlichen Aufwand. Mit vier Jahren müssen sich alle Kinder zur Einschulungsuntersuchung beim Amtsarzt vorstellen. „Zu diesem Zeitpunkt ist die Impfung aber noch keine Pflicht, wenn die Kinder keine Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Die greift erst mit Schulbeginn“, erläutert Wagner. Daher könne man nur argumentieren und informieren. Die Kontrolle bleibe später an der Schule hängen.

Keine Vorgaben für die Überprüfung der Impfpflicht

Klare Vorgaben für den Ablauf und die Dokumentation der Überprüfung gibt es nicht. Er empfehle eine Liste, in der für jeden Betroffenen der Impfstatus vermerkt und mit der Unterschrift des Kontrollierenden bestätigt ist, sagt Wagner.

Impfpässe einfach zu kopieren – davon rät er ab: „Das könnte aus Datenschutzgründen Probleme geben. Es steht schließlich noch mehr auf dem Pass als nur die Masern-Impfung.“

Viele Einrichtungen haben noch keinen klaren Plan

Viele kleine Einrichtungen, beispielsweise unter Trägerschaft von Eltern-Initiativen, beginnen erst in diesen Tagen, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Wie die Kontrolle umgesetzt wird, ist noch nicht klar, das erklären sie auf Nachfrage der BNN.

Auch die AWO befindet sich einen Monat vor dem Stichtag noch am Anfang der Planung. Man habe Informationen vom Gesundheitsamt bekommen und bei den Kitaleitungen nachgefragt, wie sie die Aufgabe einschätzen, sagt AWO-Sprecherin Carmen Gilles. Es sei aber noch einiges an fachübergreifender Abstimmung notwendig. „Neben den Kindern geht es ja auch um unsere Mitarbeiter“, erklärt Gilles. „Dazu müssen wir klären, wie wir mit Ehrenamtlichen oder Praktikanten umgehen müssen.“

Gerade zu diesen Sonderfällen „im Graubereich“ erwartet Wagner viele Rückfragen im Gesundheitsamt. Hier wolle man in den nächsten Monaten in Absprache mit dem Sozialministerium eine einheitliche Linie entwickeln.

Die Masern-Impfpflicht tritt am 1. März in Kraft. Sie gilt für alle Kinder, die in Kitas, Horten oder einer Tagespflege betreut werden oder zur Schule gehen. Außerdem müssen ihre Erzieher, Betreuer und Lehrer, Mitarbeiter in Krankenhäusern oder Arztpraxen und Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften den Nachweis der Impfung erbringen – sofern sie nach 1970 geboren sind.

Wer schon jetzt in den Einrichtungen betreut wird oder arbeitet, hat bis zum 31. Juli 2021 Zeit, die notwendigen Papiere vorzulegen. Neue Betreuungsverträge dürfen ab dem 1. März nur noch geschlossen werden, wenn der Impfnachweis vorhanden ist. Gleiches gilt für die Einstellung neuer Mitarbeiter. Ausnahmen gelten nur für Kinder unter einem Jahr sowie für Menschen, die eine ärztliche Bescheinigung vorweisen, dass sie nicht geimpft werden können.

In Schulen gilt auch für Impf-Verweigerer weiterhin die Schulpflicht. Die Leitung ist in diesem Fall aufgefordert, das Gesundheitsamt über fehlende Impfungen zu informieren. Die Behörde wird den fehlenden Nachweis dann nochmals einfordern und kann im Einzelfall entscheiden, ob sie ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt. Das droht ab dem 31. Juli 2021 auch allen weiteren Impfpflichtigen, die ihre Unterlagen bis zum Stichtag nicht eingereicht haben, sowie Einrichtungsleitern, die das Betreuungs- oder Beschäftigungsverbot für Ungeimpfte missachten. Zwangsimpfungen wird es laut Bundesgesundheitsministerium aber auf keinen Fall geben.

Fragen und Antworten zur Impfpflicht und den Folgen gibt es unter bundesgesundheitsministerium.de im Servicebereich.

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