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Meinung

von Martin Ferber

Blamage für die Hauptstadt

Nach dem Karlsruher Urteil haben nur die Linken Grund zur Freude

Bei der Bundestagswahl 2021 herrschte in zahlreichen Berliner Wahllokalen Chaos. Darum muss in ausgewählten Bezirken die Wahl wiederholt werden.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Peter Müller, Vizepräsidentin Doris König, Sibylle Kessal-Wulf und Astrid Wallrabenstein sitzt im Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts.
In einem Fünftel der Berliner Wahlbezirke muss die Bundestagswahl wiederholt werden. Das Bundesverfassungsgericht zog damit die Konsequenzen aus dem Chaos am Wahltag im September 2021. Foto: Uwe Anspach/dpa

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