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Kommunalpolitik

Teurer Rechtsstreit zwischen Stadt Karlsruhe und KSC

Im Streit mit dem KSC um den Stadionbau hat die Stadt Karlsruhe ihre Berufungsklage vor dem Oberlandesgericht zurückgezogen. Jetzt wird auf Nachfrage der CDU-Fraktion klar, was diese letztlich aufgegebene juristische Vorstoß gekostet hat.

Gegengerade
Im Karlsruher Wildpark läuft der Abriss der Gegengerade Foto: Sandbiller

Mehr als 9.000 Euro hat die Stadt Karlsruhe die letztlich von ihr zurückgezogene Berufungsklage im Stadionstreit mit dem KSC gekostet. Dies geht aus einer Antwort der Verwaltung auf eine entsprechende Anfrage der CDU-Fraktion hervor.

Wie das Rathaus darlegt, stellte das Gericht Gebühren in Höhe von 1.332 Euro in Rechnung. Die städtischen Anwaltskosten betrugen zudem rund 7.700 Euro. Möglicherweise kämen noch Fahrtkosten hinzu, heißt es. Das Thema steht am kommenden Dienstag, 18. Februar, im Gemeinderat auf der Tagesordnung.

Aktuell herrscht Ruhe beim Stadionbau-Streit

Aktuell liefern sich Stadt und KSC keinen öffentlichen Schlagabtausch im Stadionbau – wobei wohl keiner Wetten eingehen würden, dass diese Ruhe von Dauer ist. Der letzte große Wirbel startete, als der KSC im August 2019 vier einstweilige Verfügungen beim Landgericht einreichte.

Der Verein fühlte sich von der Stadt nicht ausreichend eingebunden und informiert. Zwei Gütetermine scheiterten, es kam zur Verhandlung. Das Landgericht erließ in der Folge im September eine einstweilige Verfügung.

Der zufolge war die Stadt verpflichtet, der KSC-Betriebsgesellschaft Stadion GmbH diverse Unterlagen wie den Totalunternehmervertrag zum Stadionumbau zu übermitteln. Ebenfalls seien Planungs- oder Umplanungskosten von der Stadt zu tragen. Keinen Erfolg hatte der KSC, was die einstweiligen Verfügungen in Sachen Baustopp und in Sachen eines geplanten Businesssaals anging.

Stadt Karlsruhe ging in Berufung

Direkt nach dem Urteilsspruch des Landgerichts hatte sich Oberbürgermeister Frank Mentrup noch zufrieden mit dem Urteil gezeigt. Der KSC akzeptierte die Punkte, bei denen er vor dem Landgericht unterlag, und ging nicht in Berufung. Die Stadt dagegen schon.

Damit war das Oberlandesgericht am Zug. Dieses setzte zunächst die Vollstreckung des Beschlusses in erster Instanz aus. Damit musste die Stadt die Unterlagen zunächst nicht übergeben. Wenig später sprach das Oberlandesgericht von einer „mutmaßlichen Erfolglosigkeit“ der Klage, womit die Übergabe erfolgen musste. Die Stadt zog schließlich die Berufung zurück.

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