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Bußgeld wegen Schwarzarbeit

Bauarbeiter schwarz beschäftigt: Hohe Geldstrafe für Bauherr im Landkreis Karlsruhe

Ein Bauherrn aus dem Landkreis Karlsruhe hat ein Bußgeldbescheide in Höhe von 10.585 Euro wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern bekommen.

Ein Beamter und eine Beamtin vom Zoll auf einer Baustelle.
Ein Beamter und eine Beamtin vom Zoll auf einer Baustelle. Foto: Hauptzollamt Karlsruhe

Das Hauptzollamt Karlsruhe hat gegenüber einem Bauherrn aus dem Landkreis Karlsruhe Bußgeldbescheide in Höhe von rund 10.600 Euro verhängt. Der Grund: Illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung, Verstöße gegen die Sozialabgabenpflicht und gegen geltende Mindestlohnbestimmungen.

Aufgrund eines Hinweises der Beamten des Polizeireviers Philippsburg entschieden sich die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe für eine vollständige Überprüfung des Bauvorhabens im Landkreis Karlsruhe. Bei der Personenkontrolle auf der Baustelle stellte sich heraus, dass zwei der drei angetroffenen Arbeitnehmer vom Bauherrn illegal in Deutschland beschäftigt wurden, da sie keinen Aufenthaltstitel besaßen, der ihnen die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt.

Die Ukrainer mussten jeweils ein Bußgeld bezahlen. Darüber hinaus erhielten die Männer vom zuständigen Ausländeramt eine Ausweisungsverfügung, welcher sie einen Tag später nachkamen.

Unentgeltliche Verpflegung und Übernachtungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer

Die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellten fest, dass der Arbeitgeber zur Errichtung seines Wohnhauses Arbeitskräfte aus der Ukraine gesucht und für diese die An- und Rückreise organisierte.

Eine Bezahlung erfolgte im Prüfungszeitpunkt allerdings nicht. Den Arbeitnehmern wurde lediglich unentgeltliche Verpflegung und eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Zudem konnten die Ermittler nachweisen, dass der 45-jährige Ukrainer für seine Arbeitnehmer keine Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abführte. Das Hauptzollamt Karlsruhe erließ gegen den Arbeitgeber Bußgelder in Höhe von 10.585 Euro, die er in Raten abbezahlt.

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