Millionen Führerscheine in Deutschland dürften in den nächsten Jahren ungültig werden. Grund ist die Umsetzung eines Erlasses aus Brüssel, die eine einheitlich gestaltete Fahrlizenz zum Ziel hat: Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG , die offiziell bereits seit dem 19. Januar 2013 in Kraft ist. In EU-Staaten ausgestellte Führerscheine, die nach diesem Datum ausgegeben wurden, sind grundsätzlich nur 15 Jahre gültig - ältere Fahrlizenzen hingegen konnten hingegen theoretisch lebenslang genutzt werden.
In der Richtlinie ist von 110 verschiedenen Führerscheinmustern die Rede, die in den Mitgliedsstaaten existieren. "Dies führt zu Transparenzproblemen für Bürger, Ordnungskräfte und Führerscheinbehörden und zur Fälschung von Dokumenten, die zuweilen Jahrzehnte alt sind", schreiben die Verfasser.
43 Millionen Führerscheine in Deutschland betroffen?
Weil die EU ein Interesse daran hat, dass die innerhalb ihrer Grenzen ausgestellten Führerscheine fälschungssicher sind und modernen Sicherheitsstandards genügen, sieht die Richtlinie einen Umtausch aller vor 2013 ausgegebenen Führerscheine vor. In Deutschland dürfte das schätzungsweise 43 Millionen Dokumente betreffen - der ADAC etwa geht von 15 Millionen Papier- und weiteren 28 Millionen Scheckkartenführerscheinen aus, die nicht den Anforderungen des EU-Führerscheins genügen.
Die genauen Modalitäten für den Umtausch der Führerscheine festzulegen, ist Sache des Bundes. Die EU fordert, dass der Prozess bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen ist. Der Verkehrsausschuss des Bundestages empfiehlt einen Stufenplan, über den der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag, 15. Februar, entscheiden wird.
Die geplanten Fristen im Überblick
Der Stufenplan sieht einen gestaffelten Umtausch vor: Abhängig von Geburtsjahr des Führerscheininhabers beziehungsweise Ausstellungsdatum der Lizenz sollen verschiedene Fristen gelten, damit sich der Andrang bei den entsprechenden Behörden halbwegs gleichmäßig verteilt.
Für Führerscheine ausgestellt bis einschließlich zum 31. Dezember 1998 gilt:
Geburtsjahr des Führerscheininhabers Stichtag, zu dem der Umtausch erfolgen muss
vor 1953 19. Januar 2033
1953 - 1958 19. Januar 2021
1959 - 1964 19. Januar 2022
1965 - 1970 19. Januar 2023
1971 und später 19. Januar 2024
Jahr der Ausstellung Stichtag, zu dem der Umtausch erfolgen muss
1999 - 2000 19. Januar 2025
2000 - 2001 19. Januar 2026
2002 - 2004 19. Januar 2027
2005 - 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 - 18. Januar 2013 19. Januar 2033
Quelle: bundesrat.de
Wie auch die bereits ausgegebenen EU-Führerscheine werden die nach dem Umtausch erhaltenen, neuen Dokumente eine Gültigkeit von 15 Jahren haben. Danach wird ein neues Dokument fällig. Der lebenslange Führerschein wird damit also Geschichte - was im Netz nicht unbedingt zu Jubelstürmen führt:
Was ist beim Umtausch zu beachten?
Für den Umtausch beziehungsweise die Umschreibung eines Führerscheins fordern die jeweils zuständigen Behörden die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses des jeweiligen Halters und dessen aktuellen Führerschein. Zudem brauchen sie ein aktuelles biometrisches Passbild - und erheben eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro. Zuständig für den Umtausch ist stets die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Wurde der alte Führerschein an einem anderen Wohnsitz ausgestellt, ist zudem eine sogenannte Karteikartenanschrift der damals ausstellenden Behörde notwendig.
Bei unterlassenem Umtausch würde derzeit ein Verwarnungsgeld von 10 Euro anfallen - in der Bundesrepublik. Wer mit einem ungültigen EU-Führerschein im Ausland unterwegs ist, wird sich teils auf höhere Strafen gefasst machen müssen. Übrigens: Ein Gesundheits- oder Fahrtauglichkeitstest ist bei den Umtauschterminen bislang nicht geplant.