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Sechs Monate Freiheitsstrafe

Nach sexuellem Missbrauch von zwei Mädchen: Gericht in Bretten verhängt Bewährungsstrafe für Angeklagten

Zu einer Bewährungsstrafe hat das Brettener Amtsgericht einen 28-jährigen Mann aus Bretten verurteilt. Das Gericht fand ihn schuldig des versuchten sexuellen Missbrauchs von zwei Jugendlichen.

Gebäude
Vor dem Brettener Amtsgericht ging es um den versuchten sexuellen Missbrauch von zwei Mädchen. Foto: Christof Bindschädel

Er habe nichts falsch gemacht, alle Zeugen würden Lügen erzählen. Überhaupt seien der Richter und der Staatsanwalt inkompetent. Das sagt ein 28 Jahre alter Mann, der am Montagmorgen vor dem Amtsgericht Bretten steht. 

Seinem Unmut macht der Mann nach Prozessende Luft. Seine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen empfindet der Brettener als große Ungerechtigkeit. „Ich bin unschuldig“, betont er.

Angeklagter äußert Unmut über Urteil nach Verhandlung in Bretten

Die beiden Mädchen, die ihn im April 2022 bei der Polizei angezeigt hatten, seien die wahren Täter. Einen versuchten sexuellen Missbrauch von Jugendlichen oder eine exhibitionistische Handlung habe es nicht gegeben. Vielmehr hätten die beiden Mädchen, die zum Tatzeitpunkt 14 und 15 Jahre alt waren, ihn mit einer möglichen Anzeige erpresst und ihn so um rund 2.000 Euro erleichtern wollen.

Diese Geschichte glaubte Richter Elmar Herding allerdings nicht. „Ich habe Sie mehrfach nach den genauen Abläufen dieser vermeintlichen Erpressung befragt und eine klare, zusammenhängende, gleichbleibende Version der Geschehnisse konnten Sie hier nicht vortragen“, sagte Herding. Es handle sich also um Schutzbehauptungen des Angeklagten. 

Für absolut glaubhaft und stimmig befand Amtsrichter Herding dafür die Aussagen der beiden Opfer. Die beiden Schülerinnen hatten in der ersten Verhandlung ausgesagt. Nach ihren Schilderungen fuhr der Mann nach einem mehrwöchigen Kontakt über soziale Medien mit ihnen auf einen Grillplatz zwischen Bretten und Walzbachtal. Hier bot der Mann den Mädchen eine Belohnung an, wenn diese dem Oralverkehr zustimmen würden.

Aussagen der beiden Mädchen belasten den Angeklagten schwer

Nach Schilderungen der beiden Opfer entblößte sich der Angeklagte hierfür direkt vor ihnen. „Wir waren total geschockt. Er hatte dann noch angefangen zu masturbieren. Es war einfach eklig“, berichtete eine betroffene Schülerin. Die heute 16-Jährige sagte außerdem aus, dass der Angeklagte ihr und einer anderen Freundin über Instagram eine Art Preisliste für Nacktbilder geschickt habe. „Ich fand das abartig und habe da auch nie etwas geschickt“, erklärte das Mädchen.

Wir waren total geschockt. Er hatte dann noch angefangen zu masturbieren. Es war einfach eklig.
Opfer, heute 16 Jahre alt

Doch nicht nur die Zeugenaussagen lasteten schwer auf der Glaubwürdigkeit des Angeklagten. Im Verlauf der drei Prozesstage hatte sich der 28-Jährige mehrere Fehltritte geleistet, die ihn bei Gericht wohl nicht besonders verlässlich oder glaubwürdig erschienen ließen. So trat er am ersten Verhandlungstermin in einer kurzen Sitzungspause unvermittelt den Heimweg an. Hierüber informierte der Mann die übrigen Verhandlungsteilnehmer allerdings nicht und fuhr, wie er später erklärte, wegen Kreislaufproblemen mit dem Fahrrad nach Hause.

Am letzten Verhandlungstag brachte der Angeklagte dann überraschenderweise und ohne diesen jemals zuvor erwähnt zu haben, einen Entlastungszeugen mit. Dieser bestätigte dem 28-Jährigen kurz und knapp, dass sein Freund sich mehrfach bei den Mädchen danach erkundigt hatte, ob sie auch volljährig seien. „Die waren alle schon legal. Das hat er mir immer wieder erzählt“, gab der Zeuge zu Protokoll. „Legal“ diente dabei wohl als Codewort für volljährig.

Angeklagter präsentiert am letzten Prozesstag Entlastungszeugen

Für Verteidigerin Simone Ferentschik reichte das, um in ihrem Plädoyer einen Freispruch für ihren Mandanten zu beantragen. Oberstaatsanwalt Jürgen Gremmelmaier war hingegen von der Schuld des Mannes überzeugt und forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten.

Der Angeklagte hat das große Glück, dass er bislang nicht vorbestraft war. Dementsprechend kann die Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden.
Jürgen Gremmelmaier, Oberstaatsanwalt

„Der Angeklagte hat das große Glück, dass er bislang nicht vorbestraft war. Dementsprechend kann die Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden“, so Gremmelmaier, der als Bewährungsauflage eine Geldbuße von 4.000 Euro beantragte. 

Richter Herding folgte dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft in weiten Teilen und sprach eine Bewährungsstrafe in geforderte Höhe aus. Den zu zahlenden Geldbetrag legte der Amtsrichter allerdings auf 4.800 Euro fest. „Sie wussten, dass die Mädchen minderjährig sind. Daran besteht keinen Zweifel“, meinte Herding.

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