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Ab 15. März

Engpässe bei Personal: Impfpflicht könnte Lage der Physiotherapeuten im Raum Bretten verschärfen

Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen ab dem 15. März einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Das betrifft auch die Physiotherapeuten in Bretten und Umgebung. Wir haben uns umgehört, wie die Situation vor Ort ist.

Auch für Physiotherapeuten gilt ab 15. März die vom Bundestag beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Auch für Physiotherapeuten gilt ab 15. März die vom Bundestag beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht. Foto: Christin Klose/dpa

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