Gericht weist Klage gegen Baugenehmigung an der Kirchstraße Sulzfeld ab
Die Kammer sieht beim Termin auf der Terrasse des Klägers am Kohlbach in Sulzfeld keines seiner Rechte verletzt. Der Baubeginn hängt von anderem ab.
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Die Kammer sieht beim Termin auf der Terrasse des Klägers am Kohlbach in Sulzfeld keines seiner Rechte verletzt. Der Baubeginn hängt von anderem ab.