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Datenschutz

Bruchsaler Stadtverwaltung erklärt: So kommen Parteien an die Kontaktdaten der Wähler

Im Juni sind Europa- und Kommunalwahlen. Doch woher haben die Parteien eigentlich die Kontaktinformationen? Das erklärt die Stadtverwaltung Bruchsal.

Im Juni stehen Europa- und Kommunalwahlen an. Wahlberechtigte Bürger bekommen bereits jetzt die ersten Briefe.
Im Juni stehen Europa- und Kommunalwahlen an. Wahlberechtigte Bürger bekommen bereits jetzt die ersten Briefe. Foto: Swen Pförtner/dpa

Woher kommen die Kontaktinformationen für die Europa- und Kommunalwahlen im Juni? Was können die Rathäuser herausgeben, was unterliegt dem Datenschutz? Das erklärt Christine Besenfelder von der Stadtverwaltung Bruchsal.

Wahlen im Juni

Wie kommen die Parteien an die Adressen der Wählerinnen und Wähler in den Kommunen? Geben die Meldeämter diese Informationen heraus?
Besenfelder
Eine Weitergabe von Adressen der Bruchsaler Wählerinnen und Wähler an Parteien und Wählervereinigungen lässt das Bundesmeldegesetz zu. Darin wird geregelt, dass die Meldebehörde Auskunft aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen in den sechs Monaten vor dem Wahltag, also seit 9. Dezember 2023, erteilen darf. Mitgeteilt werden Familienname, Vornamen, Doktorgrad und die derzeitige Anschrift. In der Regel fragen die Parteien die Daten ab dem Stichtag schriftlich im Bürgerbüro an.
Christine Besenfelder ist die neue Leiterin des Bürgeramtes.
Christine Besenfelder ist die neue Leiterin des Bürgeramtes. Foto: Pressestelle – Ina Kunzmann
Welche Kontaktdaten unterliegen dem Datenschutz? Welche Informationen verweigern die Rathäuser den Parteien?
Besenfelder
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen grundsätzlich nicht mitgeteilt werden. Darüber hinaus haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, gegenüber der Meldebehörde einer Datenweitergabe schriftlich zu widersprechen. Der Widerspruch gilt solange, bis er widerrufen wird. Über dieses Widerspruchsrecht informiert die Stadtverwaltung Bruchsal einmal jährlich über ihr Mitteilungsblatt.
Und wie sieht die Weitergabe von digitalen Kontakten aus? Was ist erlaubt, was geht gar nicht?
Besenfelder
Alle Einwohnermeldedaten werden digital geführt und entsprechend verarbeitet und weitergegeben. Dazu gelten ebenfalls die Vorgaben des Bundesmeldegesetzes.
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