Woher kommen die Kontaktinformationen für die Europa- und Kommunalwahlen im Juni? Was können die Rathäuser herausgeben, was unterliegt dem Datenschutz? Das erklärt Christine Besenfelder von der Stadtverwaltung Bruchsal.
Wahlen im Juni
Wie kommen die Parteien an die Adressen der Wählerinnen und Wähler in den Kommunen? Geben die Meldeämter diese Informationen heraus?
BesenfelderEine Weitergabe von Adressen der Bruchsaler Wählerinnen und Wähler an Parteien und Wählervereinigungen lässt das Bundesmeldegesetz zu. Darin wird geregelt, dass die Meldebehörde Auskunft aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen in den sechs Monaten vor dem Wahltag, also seit 9. Dezember 2023, erteilen darf. Mitgeteilt werden Familienname, Vornamen, Doktorgrad und die derzeitige Anschrift. In der Regel fragen die Parteien die Daten ab dem Stichtag schriftlich im Bürgerbüro an.
Welche Kontaktdaten unterliegen dem Datenschutz? Welche Informationen verweigern die Rathäuser den Parteien?
BesenfelderDie Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen grundsätzlich nicht mitgeteilt werden. Darüber hinaus haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, gegenüber der Meldebehörde einer Datenweitergabe schriftlich zu widersprechen. Der Widerspruch gilt solange, bis er widerrufen wird. Über dieses Widerspruchsrecht informiert die Stadtverwaltung Bruchsal einmal jährlich über ihr Mitteilungsblatt.
Und wie sieht die Weitergabe von digitalen Kontakten aus? Was ist erlaubt, was geht gar nicht?
BesenfelderAlle Einwohnermeldedaten werden digital geführt und entsprechend verarbeitet und weitergegeben. Dazu gelten ebenfalls die Vorgaben des Bundesmeldegesetzes.