Schneller Erlass für mehr Geheimhaltung: Nach der zweiten Flucht eines baden-württembergischen Strafgefangenen innerhalb weniger Wochen verschärft die Landesregierung Regeln für die Justizvollzugsanstalten (JVA) in Baden-Württemberg. Das bestätigte eine Sprecherin von Landesjustizministerin Marion Gentges (CDU) auf BNN-Anfrage.
Die Verschärfung betrifft nach BNN-Informationen offenbar vor allem die Informationspolitik rund um Häftlingstransporte.
Justizministerium: „Informationen auf ein Minimum beschränken“
„Auch wenn die Ermittlungen zu der Frage, wie in dem gestrigen Fall der Fluchthelfer von dem Arzttermin Kenntnis erlangen konnte noch nicht abgeschlossen sind, wurde als unmittelbare Reaktion heute ein Erlass versandt, und die Justizvollzugsanstalten in Ergänzung zu bereits bestehenden Vorgaben angewiesen, dass Informationen rund um Arzt- und Gerichtstermine über das absolut zwingende Mindestmaß hinaus im Vorfeld nicht bekannt gegeben werden und auch bei sonstigen Ausführungen sich Informationen auf ein Minimum beschränken“, erklärte eine Gentges-Sprecherin am Freitagabend.
Insgesamt müssen laut Justizministerium in Baden-Württemberg jährlich mehrere tausend Aus- und Vorführungen durchgeführt werden – im Jahr 2023 bislang rund 9.000. „Hierbei handelt es sich insbesondere um Arzt- und Gerichtstermine, in deutlich geringerer Zahl auch um Ausführungen zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit, die verfassungsrechtlich zwingend geboten sind. Es ist nicht möglich, diese Ausführungen grundsätzlich einzustellen“, so die Sprecherin.
Die Maßnahme kommt einen Tag nach der Flucht eines Insassen der JVA Mannheim, der am Donnerstag nach einem Arztbesuch mithilfe eines informierten Komplizen entkam. Inwiefern auch die Regeln für begleitete Familienausflüge verschärft werden, blieb am Freitag zunächst unklar. Am 30. Oktober entkam ein Bruchsaler Häftling auf einer solchen „Ausführung“ seinen Bewachern. Beide Strafgefangenen sind bislang flüchtig.