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Keine beschleunigten Verfahren

Gemeinderat Östringen legt Baugebiete auf Eis

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass künftige Baugebiete stets eine Umweltprüfung benötigen. In Östringen müssen potenzielle Häuslebauer nun deutlich länger warten.

Beschlüsse zu Baugebieten, die nach Paragraf 13b in Östringen bereits geplant waren, müssen nun aufgehoben werden.
Beschlüsse zu Baugebieten, die nach Paragraf 13b in Östringen bereits geplant waren, müssen nun aufgehoben werden. (Symbolbild) Foto: Uwe Anspach/dpa/Symbolbild

Diese Entscheidung wird so manche Gemeinde noch empfindlich treffen. In Östringen jedenfalls sind die Folgen schon spürbar. Konkret geht es um Umweltprüfungen in künftigen Baugebieten. Sie müssen zwingend gemacht werden, wie das Bundesverwaltungsgericht im Juli entschieden hat.

Bisherige Beschlüsse zu Baugebieten werden aufgehoben

Zuvor hatten Kommunen in beschleunigten Verfahren darauf verzichtet unter Berufung auf den Paragraf 13b des Baugesetzbuches (BauGB), so auch in Östringen. „Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde dürfen nicht im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden“, so das Gericht.

Die Folgen dieses Urteil bekamen die Gemeinderäte in Östringen direkt zu spüren. Beschlüsse zu Baugebieten, die nach Paragraf 13b geplant waren, müssen aufgehoben werden. Einige Gebiete könnten im Regelverfahren weitergeführt werden, so Bürgermeister Felix Geider (Freie Wähler).

„Im Regelverfahren muss von Neuem mit dem Aufstellungsbeschluss gestartet und dieser mit dem zweistufigen Verfahren, also der frühzeitigen und formellen Öffentlichkeitsbeteiligung, durchgeführt werden. Zudem ist eine Umweltprüfung durchzuführen und entsprechende Eingriffe in einer Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung darzustellen sowie ausreichende Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen“, erläuterte Geider.

Verschiedene Baugebiete wie Beischloch und Klotzacker sind betroffen

Potenzielle Häuslebauer müssen demnach deutlich länger warten, das Verfahren werde teurer. Seit der Einführung von Paragraf 13b BauGB hat die Stadt Östringen Aufstellungsbeschlüsse für sieben Gebiete nach eben diese Paragrafen gefasst: Lehen in Eichelberg; Beischloch, Klotzacker, Raphaelsacker und Röte IV in Odenheim; Schwannweg Abrundung in Östringen sowie Alter Bahnhof und Hinter der Kirch (südlicher Teil) in Tiefenbach.

Das Gebiet Sauwingert wurde bereits im Juni abgesetzt. Die Gebiete Lehen, Beischloch, Raphaelsacker und Röte IV können nicht weiterverfolgt werden, sie scheiterten allerdings an der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer. Lehen ist im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen, ein Bebauungsplan aufzustellen wäre mit erheblichen Kosten und Änderungsverfahren verbunden.

Bleiben noch die vier Gebiete Klotzacker, Alter Bahnhof und Hinter der Kirch sowie Schwannweg Abrundung, die nach aktuellem Stand als Regelverfahren beziehungsweise Innenbereichssatzung weitergeführt werden können. „Um nicht noch weitere Verzögerungen zu erhalten, wurden bereits Angebote zur umfassenden Umweltprüfung und gegebenenfalls Änderung des Flächennutzungsplans angefordert“, so Geider, der die Einstellung der Verfahren zu den genannten Gebieten nach Paragraf 13b ebenso wie die Räte als „sehr, sehr bitter“ bezeichnete.

Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis brachte Stein ins Rollen

Den Stein ins Rollen gebracht hatte eine Klage des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Gemeinde Gaiberg im Rhein-Neckar-Kreis. Der BUND sah unter anderem die wertvollen Streuobstbestände im Gebiet als nicht ausreichend behandelt an. Die Richter vertraten die Auffassung des BUND, dass bei Bebauungsplänen außerhalb des Siedlungsbereiches die Umweltauswirkungen zu ermitteln, prüfen und auszugleichen sind. Mit der Unwirksamkeitserklärung des Paragrafen 13b dürfen Städte und Gemeinden begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Bebauungsplanverfahren nach Paragraf 13b BauGB nicht weiterführen.

„Die Bereitstellung von Flächen für den Wohnungsbau wird damit immer mehr zur ‚mission impossible‘ für die Städte und Gemeinden“, sagt Gemeindetagspräsident Steffen Jäger. Im Außen- und Innenbereich scheitere die Wohnraumschaffung an immer strengeren Auflagen, so Jäger. Dem gravierenden Wohnungsmangel könne so nicht entgegengewirkt werden.

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