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Kein Lametta oder Kunstschnee

Wie die Philippsburger ihre Weihnachtsbäume richtig entsorgen

Die ersten Christbäume werden aus den Häusern entfernt. Forstrevierleiter Christian Hautz aus Philippsburg erklärt im Interview, worauf zu achten ist.

Ein Mann steht in der Natur
Der Forstrevierleiter von Philippsburg, Christian Hautz, erklärt, was man mit seinem ausgedienten Weihnachtsbaum tun sollte. Foto: Arved Oestringer

Ab dem Dreikönigstag werden traditionell die Weihnachtsbäume entsorgt. Forstrevierleiter Christian Hautz aus Philippsburg gibt Tipps, worauf dabei zu achten ist und welche Fehler man vermeiden kann.  

Dekorreste können Gifte in die Umwelt bringen

Wie ist die Entsorgung von ausgedienten Weihnachtsbäumen organisiert? Gibt es Regeln?
Christian Hautz
In Huttenheim übernehmen die Feuerwehrleute die Entsorgung, in Philippsburg und Kirrlach die Ministranten, in Wiesental und Rheinsheim die Pfadfinder. Alle sind am Samstag, 13. Januar, im Einsatz. Diese Abholhandhabung hat sich bewährt und funktioniert bestens. Auf den Gehwegen oder in den Vorgärten werden die abgeschmückten Christbäume bereitgelegt. Um eine Spende für die Organisation, die mit dem Fahrzeug umherfährt, auflädt und einsammelt, wird gebeten.  
Was ist bei der Abgabe zu beachten? 
Christian Hautz
Wichtig ist, dass die komplett abgekrönten Bäume auch keine Reste von Lametta und Kugeln mehr tragen und nicht mit Kunstschnee aus der Dose verziert wurden. Geraten Glitzerfäden in Kompostier- oder Verbrennungsanlagen, wird dadurch das giftige Blei in der Umwelt verteilt. Christbäume mit solchen Dekorresten gehören in die Kategorie Sondermüll. Sie dürfen nicht mitgenommen werden.
 Was sollte eine Kommune an Abgabemöglichkeiten anbieten?
Christian Hautz
In den meisten Gemeinden wird eine Abholung durch Vereine oder anderen Gruppen angeboten. Darüberhinaus hat ja jede Kommune einen Wertstoffhof mit Grünabfall-Sammelstelle. Dahin kann man die ausrangierten Lichterbäume selbst bringen. Dort ist eine übliche Kompostierung vorgesehen – wie etwa beim Hecken- und Grünschnitt. Das Kompostmaterial kann dann verkauft und verwertet werden.
 Kann man seinen alten Baum im Kamin verbrennen, auch zur Energieerzeugung?
Christian Hautz
Fast alles lässt sich gut im Ofen verbrennen. Aber ohne einen verbliebenen Weihnachtsschmuck! Das Holz muss getrocknet sein. Empfehlenswert für eine angemessene Lagerung sind zwei bis drei Jahre. Doch das Umweltbundesamt sieht das etwas anders. Auch bei trockenen Nadeln sei das Stamm- und Astholz noch zu feucht. Beim Verbrennen würden hohe Staubemissionen und Teerablagerungen entstehen. Also rät die Behörde vom Verbrennen im größeren Stil ab.
 Soll man Tannenäste als Frostschutz im Garten nutzen?
Christian Hautz
Unbedingt. Dazu muss der Baum zerlegt werden. Die Zweige sind dann möglichst übereinander zu schichten. So halten sie die Kälte und den Frost ab. Nadelbaumzweige geben einen hervorragenden Frostschutz speziell für Blumenbeete und für Blumenkästen ab.
 Kann eine Tanne als Biomüll entsorgt werden?
Christian Hautz
Die Entsorgung mithilfe einer Biotonne halten viele für ungeeignet. Laut Abfallwirtschaftsbetrieb ist die Biovergärungsanlage nicht für das holzige Material ausgelegt. Lediglich kleine Mengen an Tannenzweigen dürfen in die Biotonne geworfen werden.
 Können die Zweige und Äste auch als Futter für Tiere dienen?
Christian Hautz
Für Schafe und Ziegen beispielsweise sind sie eine willkommene Nahrung. Doch gilt es, unbedingt vorher den Besitzer zu fragen und nicht alles Entbehrliche einfach über einen Tierparkzaun zu werfen – was vorkommt! Viele Zoos, Wildparks und Wildtiergehege nehmen ausgediente Weihnachtsbäume als Spielzeug – etwa für Elefanten – oder als Futter an. Auch ist das Restmaterial für Igelunterkünfte im Garten geeignet. Vorhandene Reisighaufen lassen sich damit aufstocken und das Stacheltier fühlt sich wohnlicher.
 Gibt es Verbote?
Christian Hautz
Im Wald oder am Straßenrand dürfen Weihnachtsbäume nicht entsorgt werden, denn sie brauchen viel zu lange, um zu verrotten. Wer dies tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.
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