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Amtsgericht Bruchsal

Rentner gesteht: Mädchen im Whirlpool betascht

War alles nur ein Zufall? Die Berührung eines Mädchens am Po und am Rücken? So hatte es der 72-jährige Angeklagte zunächst geschildert. Der Vorfall ereignete sich in einem Whirlpool eines Schwimmbads. Nun wurde er ein Fall für das Bruchsaler Amtsgericht.

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Im Schwimmbad hatte sich der Angeklagte wohl nicht nur einem Mädchen unangemessen genähert (Symboldbild) Foto: dpa

Wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch musste sich jetzt ein 72-jähriger Karlsruher vor dem Amtsgericht Bruchsal verantworten. Im Juni soll er im Whirlpool des Thermalbades in Mingolsheim eine 13-Jährige gezielt am Po berührt haben. Nach der Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft gab Richter Matthias Zinsius den Hinweis, dass nach der Sachlage auch eine Verurteilung wegen Belästigung anstatt Missbrauch in Frage komme.

Von Armin Herberger

Angeklagter drängte sich ins volle Becken

„Ich wollte rein, die Mädels wollten raus, dabei habe ich sie berührt – das war’s“, so schilderte der Angeklagte den Vorgang zunächst. Es sei ohne Absicht passiert. Richter Zinsius verlas dagegen die Aussage der Geschädigten, die mit ihrer elfjährigen Schwester im Pool war. Demnach wären alle Plätze belegt, als der Angeklagte sich dennoch hereindrängte. Auch sei er später in weitere Becken gefolgt und habe die kleine Schwester am Rücken berührt.

Weiteres Mädchen fühlt sich belästigt

Als die Eltern mit der Bademeisterin und dem Angeklagten das Gespräch suchten, war ein weiteres Mädchen hinzugekommen, das sich ebenfalls verfolgt fühlte, was deren Großmutter aufgefallen sei. „Das sind jetzt mehrere Schilderungen – ganz versehentlich wirkt das nicht“, so Zinsius.

Angeklagter lenkt plötzlich ein

Nachdem der Rentner weiterhin von Zufall sprach, gab Zinsius einen Ausblick in die Zukunft mit einem weiteren Verhandlungstermin, Zeugenaussagen von Bademeisterin und Polizistin sowie der Geschädigten, die dann aus Niedersachsen anreisen und aussagen müsse. „Wenn Sie sagen, das war nicht so, muss das alles aufgeklärt werden“, gab Zinsius zu bedenken, worauf der Angeklagte plötzlich einlenkte: „Das war so.“

Die Staatsanwaltschaft zeigte sich mit der Abstufung zur Belästigung einverstanden, zumal für die Familie mit der Anzeige die Sache auch abgeschlossen sei. Den Kindern gehe es gut. So positiv das Geständnis auch sei, so sei die „beim besten Willen nicht unempfindliche Vorstrafe“ vor einigen Jahren im ähnlichen Bereich bedenklich.

Vier Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung

Mit vier Monaten Freiheitsstrafe, zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, blieb Richter Zinsius einen Monat unter dem Antrag und verhängte als Auflage 500 Euro an die Behandlungsinitiative Opferschutz.

Der Angeklagte, der ohne Verteidiger erschienen war, nahm das Urteil an: „In Zukunft bleibe ich von Jugendlichen weg.“

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