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Geothermie

Suche nach Erdwärme zwischen Waghäusel und Philippsburg wird fortgesetzt

Die Landesbergdirektion in Freiburg gibt grünes Licht für die Suche nach Erdwärme, Sole und Lithium im Feld „Waghäusel-Philippsburg“. Andere gucken in die Röhre.

Geothermie-Kraftwerk in Graben-Neudorf
Die Deutsche Erdwärme bohrt bereits in Graben-Neudorf nach Erdwärme. Für das Feld „Waghäusel-Philippsburg“ hat das Unternehmen jetzt eine Aufsuchungserlaubnis bekommen. Foto: Wolfgang Schuster

Die Deutsche Erdwärme (DEW) darf weiter im sogenannten Feld „Waghäusel-Philippsburg“ nach Erdwärme, Sole und Lithium suchen. Das schreibt das Regierungspräsidium Freiburg (RP) in einer Pressemitteilung im Namen der Landesbergdirektion zur Aufsuchungserlaubnis.

Das Unternehmen mit Sitz in Karlsruhe hatte beantragt, die Erkundung und Erschließung dieser Bodenschätze in dem Feld für weitere drei Jahre fortzusetzen. Das Feld befindet sich zwischen den Gemeinden Altlußheim, St. Leon-Rot, Hambrücken und dem Ortsteil Rheinsheim. Die bisherige Erlaubnis wäre am 30. September ausgelaufen.

Deutsche Erdwärme prüft alternative Grundstücke

In dem Erlaubnisfeld beabsichtigt die DEW, zwei Vorhaben zur Gewinnung von Erdwärme in Waghäusel und Philippsburg zu verwirklichen. In Waghäusel hatte das Unternehmen bereits eine gut geeignete Fläche für eine Bohrung bestimmt. Da das dafür vorgesehene städtische Grundstück aufgrund eines Bürgerentscheids im März jedoch nicht zur Verfügung gestellt wird, muss nun neu geplant werden. Das Unternehmen prüft bereits die Nutzungsrechte alternativer Grundstücke.

Mit der jetzt verlängerten bergrechtlichen Erlaubnis sichert sich die DEW in dem Erlaubnisfeld exklusiv das Recht zur Erschließung von Erdwärme sowie Sole und Lithium. Anderen Unternehmen sind entsprechende Tätigkeiten verwehrt, wie die Landesbergdirektion schreibt.

Aufsuchungsarbeiten an konkreten Standorten wie geophysikalische Messungen oder Bohrungen seien mit dieser Erlaubnis noch nicht gestattet. Solche Aufsuchungsarbeiten erfordern weitere Genehmigungsschritte, an denen die Träger öffentlicher Belange jeweils beteiligt werden.

Die Inhaberin der Erlaubnis ist verpflichtet, ihre planmäßige Aufsuchung nach dem im Antrag dargelegten Arbeitsprogramm vorzunehmen und dem Regierungspräsidium jährlich über den Fortschritt und die Ergebnisse zu berichten. Das RP setzt für die anstehenden konkreten Aufsuchungsarbeiten zudem voraus, dass die DEW ihre Öffentlichkeitsarbeit konsequent fortführt.

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