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Enzkreis/Karlsruhe

Hauptangeklagter im Paulus-Prozess bekommt lebenslänglich

Im Prozess um die mutmaßliche Ermordung des Birkenfelder Büchsenmachers Simon Paulus vor dem Landgericht Karlsruhe ist am Mittwoch ein Urteil gefallen. Der 30-jährige Hauptangeklagte muss lebenslänglich ins Gefängnis, der zweite Angeklagte bekommt zwei Jahre auf Bewährung.

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Paulus-Prozess: Der Hauptangeklagte bekam lebenslänglich. Foto: Kinkel

Vor dem Beginn der Plädoyers hatte der Vorsitzende Richter Leonhard Schmidt die letzten Beweisanträge des Hauptangeklagten abgelehnt und dann – selbst für einige Verfahrensbeteiligte überraschend – die Beweisaufnahme geschlossen.

Staatsanwältin fordert lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherheitsverwahrung

Staatsanwältin Christine Roschinski forderte für den 30-jährigen Hauptangeklagten wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe - das Gericht folgte letztlich dieser Forderung. Außerdem sah Roschinski eine besondere Schwere der Schuld und forderte deshalb eine anschließende Sicherheitsverwahrung. Dieser Forderung folgte das Gericht nicht.

Für den 42-jährigen Mitangeklagten forderte R. wegen Beihilfe zum Raub und Vereitlung einer Straftat zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Schlussendlich bekam der 42-Jährige zwei Jahre auf Bewährung - so wie es dessen Verteidiger Thomas Maffert gefordert hatte.

Verteidiger plädiert auf Freispruch

Pflichtverteidiger Cornelius Schaffrath plädierte für den 30-jährigen Hauptangeklagten auf Freispruch. Es sei nicht eindeutig erwiesen, dass sein Mandant die Tat tatsächlich begangen habe, so Schaffrath.

In seinem Schlusswort wies der Hauptangeklagte erneut die Schuld am Tod von Simon Paulus von sich. Außerdem bat er das Gericht darum, den Prozess noch einmal zu verlängern, damit sein Wahlverteidiger Ulrich Sommer, der am Mittwoch terminlich verhindert war, auch noch plädieren könne.

Paulus wurde am 29. August in seiner Wohnung im Birkenfelder Stadtteil Gräfenhausen mit mehreren wuchtigen Schlägen oder Tritten gegen den Kopf getötet. Die beiden Angeklagten waren zur Tatzeit nachweislich am Tatort.

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