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Prozess hinter Plexiglas

23-Jährige aus Pforzheim muss fürs Husten 2.700 Euro zahlen - Geschädigte hatte Angst wegen Corona

Es klingt nur oberflächlich gesehen wie ein Scherz: Weil sie zweimal an der falschen Stelle gehustet hat, muss eine 23-Jährige und in Pforzheim Lebende 2.700 Euro Strafe bezahlen. Dabei hätte das Urteil noch höher ausfallen können.

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Einen Monatslohn pro Husten muss die junge Frau bezahlen, die sich wohl beim Einkaufen provoziert gefühlt und eine andere Frau absichtlich angehustet hatte. So zumindest bewertete es das Amtsgericht Pforzheim. Foto: Ehmann

Vollkommen isoliert hinter drei Scheiben Plexiglas sitzt die Angeklagte, noch bevor der Prozess überhaupt losgeht. Einen Anwalt hat sie nicht dabei, der sie unterstützt, nur eine Dolmetscherin. Noch hat sie sich unter Kontrolle, doch schon bei der Befragung durch Richterin Martina Resch drückt die Tränendrüse. Und die salzige Flut will gar nicht mehr aufhören.

Mit fast erstickter Stimme berichtet die 23-jährige Rumänin, die in Pforzheim lebt, was sich ihrer Meinung nach am 30. März auf einem Parkplatz eines Supermarktes abgespielt hat. Allein: Es wird ihr kaum etwas nützen.

Frau weist Angeklagte zurecht - die dreht sich um und hustet zweimal

2.700 Euro – so viel muss die junge Frau wegen tätlicher Beleidigung zahlen. Richterin Resch sah als erwiesen an, was die Beschuldigte ausführte: Demnach soll die kaum Deutsch sprechende Angeklagte, die nach eigenen Angaben in Bretten Hundefutter verpackt, beim Einkaufen der 44-Jährigen zu nah gekommen sein. Die habe sie deshalb darum gebeten, den Abstand von 1,50 Meter einzuhalten. D

arauf habe sich die Angeklagte zu ihr umgedreht, sich noch weiter genähert und sie zweimal mit offenem Mund angehustet. Schließlich sei die junge Frau mit ihrem Freund einkaufen gegangen – als sie zurückkamen, wartete schon die Polizei.

Der Rechtsstaat muss klare Kante zeigen.
Richterin Martina Resch

„Der Rechtsstaat muss klare Kante zeigen“, begründete Richterin Resch das hohe Urteil. Immerhin habe sie die Geschädigte „gedemütigt“ und dabei auch auf deren Körper eingewirkt – das gehe eben nicht nur über klassische Gewalt. Zum Vergleich: Beim Prozess um verschwundenes Gold und Silber bei der Firma Cobra in Millionenhöhe musste der damalige Geschäftsführer Anfang des Jahres zur Verfahrenseinstellung nur 2.000 Euro zahlen .

Richterin spricht von einem "Klima der Angst"

Resch fand entsprechend harte Worte in der Urteilsverkündung: „Dies ist ein Verhalten, das in keinster Weise tolerierbar ist“, sagte sie. „Sie haben sich vielleicht etwas provoziert gefühlt, waren etwas trotzig und etwas naiv“, sagt Resch der Verurteilten.

Und doch sei die Tat „in einem Klima der Angst“ geschehen und daher besonders schwerwiegend. Auch die Tränen und Aussagen der Angeklagten wie „ich habe Angst“ dürften „nicht darüber hinwegtäuschen, in welcher Situation wir uns in Deutschland befinden.“

Geschädigte durchlitt Tage des Hoffens und Bangens

Staatsanwältin Theresa Küppers - deren Forderung sogar 4.400 Euro Geldstrafe waren - hatte zuvor bereits im Plädoyer darauf hingewiesen, dass sich die Geschädigte mehrere Tage lang in einem Zustand des Hoffens und Bangens befunden habe - schließlich konnte sie ja nicht wissen, dass die Angeklagte wohl nicht mit dem Virus infiziert war.

„Ich denke, dass jeder von dem Virus weiß - und ich habe da wirklich Angst vor“, hatte die Geschädigte zuvor erklärt, in deren Umfeld es nach eigenen Angaben einen Corona-Toten gegeben habe.

Angeklagte betonte bis zuletzt ihre Unschuld

Die Angeklagte selbst hatte angegeben, der vermeintliche Husten sei in Wirklichkeit ein unbeabsichtigtes Niesen in die Hand gewesen. Sie hatte immer wieder beteuert: „Ich weiß doch, was Corona ist. Ich würde so etwas doch niemals absichtlich machen.“ Doch spätestens eine neutrale Zeugenaussage widerlegte sie.

Immerhin kam es nicht zu einer Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Sie habe glaubhaft machen können, so Staatsanwältin und Richterin, dass es in ihrem Umfeld keinerlei Corona-Fälle gab und sie somit davon ausgehen konnte, nicht infiziert zu sein.

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