In ihren Äußerungen blieb die junge Frau am Dienstag sehr allgemein. Die Beziehung habe sie wegen „Ungereimtheiten und Widersprüchen“ beendet, berichtete sie. Konkrete Beispiele für diese Ungereimtheiten blieb sie meist schuldig, was den Vorsitzenden Richter sichtlich ungeduldig machte.
Zu den von ihr erwähnten Widersprüchen zählte, dass der Angeklagte in der Wohnung, in der sie ihn besuchte, gar nicht gemeldet war. Und dass seine selbstständige Tätigkeit längst nicht so erfolgreich lief, wie er ihr erklärt hatte.
Auf sexuelle Praktiken des Angeklagten während der Beziehung angesprochen, wollte sie nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit antworten. Die Öffentlichkeit wurde daher für einige Minuten vor die Tür des Schwurgerichtssaales geschickt.
Auch Kriminalkommissarin war mit einem Angeklagten zusammen
Die frühere Beziehung der Polizistin zu dem Hauptangeklagten ist besonders brisant, weil auch der 42 Jahre alte Angeklagte eine Beziehung zu einer Kommissarin der Karlsruher Kriminalpolizei gehabt hat. Die 31-Jährige hatte vor Gericht beteuert, dass sie ihrem damaligen Freund keine Dienstgeheimnisse verraten habe. Das behauptete der Hauptangeklagte an einem späteren Verhandlungstag .
Auf der Anklagebank vor dem Schwurgericht in Karlsruhe unter Vorsitzendem Richter Leonhard Schmidt sitzen vier Männer: Ein 30-jähriger Italiener, der laut Anklage von Staatsanwältin Christine Roschinski den Mann mit einem Messerstich und Fußtritten gegen den Kopf getötet haben soll, ein 42 Jahre alter Kampfsportlehrer, der zusammen mit dem Italiener den Toten in den Kofferraum geladen, und ein 27-Jähriger, der den Leichnam vergraben haben soll. Der Vierte im Bunde, der 26 Jahre alte Geliebte einer begüterten Frau im Mühlacker Raum, soll zusammen mit dem Italiener und dem 27 Jahre alten Angeklagten, den Tod dieser Frau geplant haben.
Psychologischer Sachverständiger gibt Gutachten ab
Danach gab der psychologische Sachverständige am Dienstag sein Gutachten für den Italiener und den 27-jährigen Mitangeklagten ab. Bei beiden sah er keine Verminderung der Schuldfähigkeit. Beim 30-Jährigen jedoch hatte er ein aggressiv-sadistisches Potenzial, narzisstische Züge sowie Tendenzen, Macht auszuüben ausgemacht.
Die Legalprognose des Mannes sei, wenn er denn die vorgeworfenen Taten begangen habe, eher negativ. Es bedürfe dann sozial-therapeutischer Maßnahmen.
Das Beweisprogramm war mit dem den Aussagen am Dienstag beendet, wie der Vorsitzende Richter Schmidt befand. Wenn nicht noch Überraschungsanträge folgen, mit denen nicht gerechnet wird, geht der lange Prozess im September in die Zielgerade.
Fortgesetzt wird der Prozess am Dienstag, 10. September, um neun Uhr morgens.