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Sexueller Kindesmissbrauch

Bleibt die Sicherungsverwahrung? Schwimmlehrer aus Baden-Baden erneut vor Gericht

Zwölf Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung – so lautete das Urteil wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in mehr als 100 Fällen gegen einen Schwimmlehrer. Doch ob die Sicherungsverwahrung bleibt, muss neu verhandelt werden.

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Der Schwimmlehrer wurde 2018 unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs in 130 Fällen zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Foto: Christian Charisius/dpa

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