Der Angeklagte, ein 34-jähriger Mann, hatte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Baden-Baden eingelegt. Aufgrund dieser hat der Bundesgerichtshof das Urteil – zwölf Jahre Haft – nochmals geprüft und nun bestätigt.
Rechtsfehler bei Begründung der Sicherungsverwahrung
Gegen die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gab es allerdings Beanstandungen: Die Begründung des Landgerichts, dass der Angeklagte einen Hang zu erheblichen Straftaten habe, sei nicht frei von Rechtsfehlern, heißt es vom Bundesgerichtshof.
Deshalb muss dieser Teil des Urteils nun nochmals von einer anderen Strafkammer des Landgerichts geprüft und neu entschieden werden.
32 Opfer zwischen vier und elf Jahren
Der Verurteilte wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 133 Fällen und dem Herstellen von kinderpornographischen Schriften verurteilt. Der 34-Jährige war lange als Schwimmlehrer tätig und verging sich in dieser Zeit in verschiedenen Hallenbädern in Baden an insgesamt 32 Mädchen zwischen vier und elf Jahren. Teilweise filmte er seine Taten auch.