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Bebauungsplan wird aufgehoben

Luxushotel-Pläne gescheitert: Wie es mit dem Neuen Schloss in Baden-Baden weitergeht

Der Baden-Badener Bauausschuss betreibt Vergangenheitsbewältigung: Die Pläne, aus dem Neuen Schloss ein Luxushotel zu machen, sind längst gescheitert. Auseinandersetzungen mit der Investorin werden erwartet.

Neues Schloss Baden-Baden
Hohe Bauschäden: Schon jahrelang schlummert das Neue Schloss im Dornröschenschlaf. Foto: Henning Zorn

Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans für das Neue Schloss Baden-Baden, der dort die Errichtung eines Luxushotels ermöglichen sollte, kommt voran. Der Bauausschuss billigte in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die von der Verwaltung erarbeiteten Entwürfe für das Verfahren und ihre öffentliche Auslegung. Dabei zeigte sich große Erleichterung im Gremium, das aber auch den Blick zurück richtete und Vergangenheitsbewältigung betrieb.

Dem Hotelprojekt und ganz besonders einer Neubebauung des Schlossparks will man mit dem Aufhebungsverfahren nun einen Riegel vorschieben. Bürgermeister Alexander Uhlig verdeutlichte in der Sitzung: „Die Tür war 20 Jahre lang offen und wird nun wieder geschlossen.“ Endgültig darüber entscheiden muss der Gemeinderat am 22. Mai.

Mit großer Mehrheit hatte das Stadtparlament im Februar 2022 beschlossen, den Bebauungsplan für das Neue Schloss aufzuheben. Vorher war es der kuwaitischen Eigentümerin Fawzia Al Hassawi jahrelang nicht gelungen, die geplante Umwandlung des einstigen Sitzes der Markgrafen von Baden in ein Luxushotel zu finanzieren.

Bedenken wegen Neubau von Wohnungen

Vor allem die Überlegungen zum Neubau von Wohnungen beziehungsweise Hotelzimmern im Park des Schlosses hatten in der Stadt immer wieder für Bedenken gesorgt.

Dass man nun die Umsetzung des Bebauungsplans „Neues Schloss“ nicht mehr weiterverfolgen will, wird in einem eigenen Schriftstück ausführlich begründet. Die Stadt verweist darauf, dass seit Inkrafttreten des Bebauungsplans 2001 über 20 Jahre die zugelassene erhöhte bauliche Ausnutzbarkeit nicht in Anspruch genommen worden sei.

Weiter heißt es: „Die mit dem Bebauungsplan beabsichtigte Hotelnutzung dürfte daher wirtschaftlich nicht umsetzbar sein.“ Ein Bebauungsplan sei nicht (mehr) erforderlich, wenn ihm auf nicht absehbare Zeit unüberwindliche rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen: Er erfüllt mangels Vollziehbarkeit seine Aufgabe nicht.

Als weiteres Argument wird die Aufnahme Baden-Badens in die Unesco-Welterbeliste angeführt. Dabei spielten das Neue Schloss und der Schlosspark eine wichtige Rolle, da sie zu den wesentlichen Bestandteilen der historischen Stadtlandschaft gehörten.

Wertminderung des Grundstücks möglich

Doch die bisherige Planung mit einem „stützenden Neubau“ im Schlosspark „würde die visuelle und materielle Integrität von Schloss und Schlosspark erheblich beeinträchtigen“. Daher diene eine Aufhebung des Bebauungsplans einschließlich des Neubaubereichs „dem Schutz und der Integrität der Welterbestätte“.

Die Verwaltung macht auch darauf aufmerksam, dass die Aufhebung des Bebauungsplans und vor allem des Neubaubereichs möglicherweise zu einer Wertminderung des Grundstücks und damit zu Entschädigungsforderungen führen könnten.

Zum Start des Aufhebungsverfahrens wurde im vergangenen Jahr eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Aushang im Rathaus sowie eine Beteiligung der Behörden vorgenommen. Stellungnahmen, die eingingen, ließen allesamt keine Bedenken gegen das Aufhebungsverfahren erkennen.

Wir sind alle schlauer geworden.
René Lohs, FDP

Mit dem Billigungs- und Offenlagebeschluss durch Bauausschuss und Gemeinderat soll nun das Verfahren der Aufhebung des Planungsrechts weitergeführt werden. Dieses Verfahren läuft ab wie bei der Aufstellung eines Bebauungsplans. Nach der Offenlegung und der Behördenbeteiligung muss entschieden werden, ob eine Änderung der Entwürfe nötig ist.

Der letzte Schritt ist dann der Satzungsbeschluss als Voraussetzung für die Rechtskraft der Bebauungsplan-Aufhebung. Parallel soll der Flächennutzungsplan für den Bereich geändert werden. Dort wird die Darstellung einer Sonderbaufläche so geändert, dass künftig für das denkmalgeschützte Schloss eine gemischte Baufläche und für den Schlosspark eine Grünfläche im Außenbereich statt eines Neubaus ausgewiesen werden.

Die große Mehrheit für das Monsterprojekt bröckelte erst, als die leeren Taschen der Investorin nicht mehr zu übersehen waren.
Wolfgang Niedermeyer, Freie Bürger Baden-Baden

Klaus Bloedt-Werner (CDU) betonte in der Sitzung des Bauausschusses, dass die Eigentümerin genügend Zeit gehabt habe, ihr Vorhaben zu realisieren. Nun müsse man den Weg der Bebauungsplanaufhebung entschlossen fortsetzen.

Wolfgang Niedermeyer (FBB) drückte sein Unverständnis darüber aus, dass es 2001 überhaupt zu einer Entscheidung für einen solchen Bebauungsplan gekommen ist. Der „gewaltige Eingriff“ in das historische Stadt- und Landschaftsbild sei offenbar nicht erkannt oder ausgeblendet worden.

„Die große Mehrheit für das Monsterprojekt bröckelte erst, als die leeren Taschen der Investorin nicht mehr zu übersehen waren“. Niedermeyer sagte weiter, dass im Schlosspark dann großflächig abgeholzt worden sei.

Ursula Opitz (Grüne) beklagte, dass man 2001 bei der Entscheidung über den Bebauungsplan sorglos mit dem Naturschutz umgegangen sei. „Wir sind alle schlauer geworden“, sagte René Lohs (FDP). Es werde Auseinandersetzungen mit der Investorin geben. Auch die SPD, so Stadträtin Ulrike Mitzel, schließe sich nun dieser Vorgehensweise des Gemeinderats an.

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