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Unterstützung gibt es auch für Projekte

Höhere Zuschüsse für Baden-Badener Vereine mit viel Jugendarbeit

In Baden-Baden wurden schon vor mehr als einem halben Jahr neue Förder-Regeln für Vereine aufgestellt - nun treten sie in Kraft. Was steckt dahinter.

G-Jugend FC Lichtental
Die G-Jugend des FC Lichtental kickt in einem jugendfreundlichen Verein. Die offizielle Auszeichnung überbrachte Bürgermeister Roland Kaiser. Baden-Baden hat außerdem die Vereinsförderung überarbeitet. Foto: Christiane Krause-Dimmock

Es hat lange gedauert, doch nun habe man etwas in der Hand um den Vereinen damit unter die Arme greifen zu können freute sich in Baden-Baden Bürgermeister Roland Kaiser, als er dem TV Geroldsau das Zertifikat „Jugendfreundlicher Verein“ überbrachte.

Eine Auszeichnung, mit der die örtlichen Vereine in Sachen Förderung ab sofort besonders punkten können.

Doch wer kann Geld von der Stadt bekommen und was ist zu erwarten?

Beschluss vom Januar kann jetzt erst umgesetzt werden

„Wir freuen uns, dass nun die überarbeitete Vereinsförderung an den Start gehen kann. Mit der neuen Richtlinie möchte die Stadt das vielfältige bürgerschaftliche Engagement wertschätzen“, erläutert Anja Riedl, in deren Fachbereich dieses Thema fällt.

Die vergangenen Monate waren für die Vereine eine schwierige Zeit. Diese, so führt sie im Gespräch mit dieser Zeitung aus, wurde genutzt, um die jetzt in Kraft getretenen Förderbedingungen nach transparenten und einheitlichen Regeln zu überarbeiten.

Zwar erfolgte dieser Beschluss bereits im Januar 2022. Doch los geht es erst jetzt. Denn eine Haushaltssperre hatte auch hier gebremst. Aber jetzt könne es losgehen. Ab sofort können Förderanträge gestellt werden.

Grundförderung hängt von der Mitgliederzahl ab

Gegenüber früheren Regelungen ändert sich so manches. „Die wichtigsten Neuerungen sind eine Grundförderung, die sich an der Mitgliederzahl orientiert, und eine Jugendförderung. Vereine, die entsprechende Vereinbarungen nachweisen, erhalten einen deutlich höheren Zuschuss – ein starker Anreiz für Vereine, intensiver in die Kinder- und Jugendarbeit zu investieren, denn es ist der Nachwuchs, den die Gemeinschaft so dringend braucht“, erklärt Anja Riedl.

Entsprechend breit gefächert ist die Förderungsrichtlinie. Die Zuschüsse beginnen bei 100 Euro für kleine Vereine mit 20 bis 50 Mitgliedern. Je nach Größe sind aber auch ganze 1.000 Euro möglich. Obendrein möglich ist ein Investitionskostenzuschuss bei Bauten oder Sanierungen an Vereins- und Funktionsanlagen.

Förderfähig sein können kulturelle oder sportliche Projekte, die zeitlich begrenzt sind. Wer Sportstätten und Funktionsgebäude unterhalten, Instrumente und Noten anschaffen muss, Talente fördert, Fortbildungen braucht und mehr, für den könnte sich ein genauerer Blick in den Flyer lohnen, der hierzu eigens aufgelegt wurde.

Jugendschutz bringt weitere Unterstützung mit Geld

Denn man sei sich bei der Stadt sehr wohl dessen bewusst, was hier auf ehrenamtlicher Ebene geleistet wird. „Gemeinschaft lebt durch Gemeinschaft“, man wisse um die großen Herausforderungen, die durch sinkende Mitgliederzahlen. aber auch durch den Generationenwechsel auftreten können, verdeutlicht Anja Riedl.

„Es ist es wichtig, Jugendliche für die Vereine zu begeistern, um die Gemeinschaft weiter zu beleben und um qualifizierten Nachwuchs auch für ehrenamtliche Tätigkeiten zu fördern. Hier wollen wir Anreize bieten: Vereine mit Kinder- und Jugendarbeit erhalten künftig deutlich mehr Unterstützung.“

Noch mehr Geld gibt es, wenn die Vereinbarung zum Jugendschutz besteht. Das bringe zusätzlich sieben Euro pro Jugendlichem. Auch das Zertifikat „Jugendfreundlicher Verein“ zahlt sich mit zusätzlich fünf Euro aus.

Alle Informationen rund um die neue Förderung sind übersichtlich in einer Broschüre zusammengefasst, die im Bürgerbüro ausliegt. Sie ist auch auf der Homepage der Stadt Baden-Baden unter Vereinsförderung zu finden, ebenso wie die beiden neuen Formulare. Einmal für den Förderantrag der Grund- und Jugendförderung sowie für den Verwendungsnachweis bei Investitionen oder Betriebskosten.

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