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Baden-Baden

Zwei Jahre auf Bewährung: Goldschmied unterschlägt jahrelang Ware seiner Kunden

Ein Goldschmied hat in Baden-Baden über Jahre die wertvolle Ware seiner Kunden unterschlagen. Nach einer Selbstanzeige flog er auf. Das Gericht verurteilte den Mann nun zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Der entschuldigte sich zwar bei seinen Opfern - leer gehen die aber trotzdem aus.

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Ein dreister Goldschmied hat in Baden-Baden über Jahre die wertvolle Ware seiner Kunden unterschlagen. Verurteilt wurde er nun zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Foto: N/A
Von unserer Mitarbeiterin Christiane Krause-Dimmock

Er saß an der Quelle. Während es manchem Räuber nur mit Waffengewalt gelingt, Schmuck im Wert von rund 250.000 Euro zu erbeuten, genügte bei dem Angeklagten pure Dreistigkeit. Dem Schmuckhändler wurde die Beute fast schon hinterhergetragen.

Betrügereien über viele Jahre

Verscherbelt, eingeschmolzen und die Erlöse ausgegeben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Am Montag verurteilte ihn das Schöffengericht zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre gefordert und durchaus – genau wie das Gericht – gesehen, dass ein Teil der Strafe aufgrund der überlangen Verfahrensdauer als verbüßt zu betrachten ist.

Schon 1999 habe sich der gelernte Goldschmied in der Innenstadt mit einem Ladengeschäft selbstständig gemacht, nahm immer wieder Uhren, Ringe, Ketten, Armbänder, teilweise auch edles Porzellan in Kommission. Nur wurde kein Erlös an die Kunden ausgezahlt. Dieses Geld floss in die eigene Lebensführung sowie in den Betrieb. Eine Vorgehensweise, die der Angeklagte über längere Zeit aufrecht erhalten konnte.

Betrieb seit 2009 in Nöten

Schon 2009 war der Betrieb in Schieflage. Dessen ungeachtet machte er weiter, gab Schmuck zum Einschmelzen, um Mittel zu generieren. Nur teilweise und auf Druck ließ er den Kunden Teilbeträge zukommen. Aus den Schmelz-Erlösen mag es rund ein Drittel gewesen sein, welches die rechtmäßigen Besitzer am Ende erreichte, so die Einschätzung des Ermittlungsbeamten, der übrigens der einzige Zeuge in dem Verfahren war. Denn der Angeklagte räumte die Vorwürfe ein und entschuldigte sich mit tränenerstickter Stimme im Gerichtssaal bei den Geschädigten.

Kunden gehen trotz Entschuldigung leer aus

Sie werden leer ausgehen. Manche Kunden, so hatte er festgestellt, hätten das Geld gebrauchen können, weil sie wirtschaftlich schlecht gestellt sind. Obendrein, so hatte die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift verlesen, wurden manche Gegenstände unterschlagen. So ist eine Rolex, die dem Angeklagten zum Zwecke der Reparatur überlassen wurde, in dessen privaten Seckel verschwunden. Insgesamt wurde der Angeklagte, der nicht vorbestraft ist, wegen 42 Fällen der Untreue, einem Fall der Unterschlagung sowie zwei Fällen des Betrugs, verurteilt.

Nach Selbstanzeige überführt

Das Verfahren, dem eine Selbstanzeige des Angeklagten zugrunde lag, zu dem ihm sein Verteidiger dringend geraten hatte, wirkte sich für ihn positiv aus. Dass sich das Verfahren über Gebühr lange verschleppte, lag dagegen nicht in der Verantwortung des Angeklagten.

Die Ermittler haben zügig gearbeitet, allerdings lag die Akte am Ende rund dreieinhalb Jahre bei der Staatsanwaltschaft, ehe es zur Anklageerklärung kam. Deshalb wurde ein Teil der Strafe als vollsteckt erklärt. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Obendrein muss der Angeklagte monatlich 100 Euro an die Alzheimergesellschaft leisten.

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