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Debatte um Nachverdichtung

Warum im Bühler Bannweg drei Einfamilienhäuser umstritten sind

Es geht in Bühl mal wieder um Nachverdichtung. Dieses Mal ist es ein Fall in einem Wohngebiet am Rand der Kernstadt. Im Bannweg wird eine Baulücke geschlossen. Insgesamt sind drei Häuser geplant. Das gefällt nicht jedem.

Bannweg Bühl
Die Wiese ist weg: Drei Einfamilienhäuser, die auf einem Grundstück zwischen Bannweg und Robert-Koch-Straße entstehen, gefallen nicht allen Anwohnern. Das Haus am Bannweg ist bereits bezogen, ein weiteres in der zweiten Reihe im Bau. Foto: Ulrich Coenen

„Das Mäntelchen der Nachverdichtung ist nicht geeignet, eine geordnete Weiterentwicklung zu gewährleisten“, meint eine Architektin, die sich an die Redaktion gewandt hat, aber namentlich nicht genannt werden will.

Sie spricht von einem „weiteren Hotspot“. Eine Nachbarin beschwert sich bitter. Die Bebauung sprenge alles im Bereich zwischen Bannweg und Robert-Koch-Straße und nehme den Anwohnern Licht und Sonne.

Was ist passiert? Das Grundstück zwischen Bannweg und Robert-Koch-Straße ist gleich in doppelter Hinsicht kompliziert. Zunächst gehört es zu den rund 700 Baulücken mit insgesamt 35 Hektar Fläche, die die Kommune im Stadtgebiet gezählt hat.

Diese bereits komplett erschlossenen Baulücken will sie unbedingt aktivieren. Fast alle Experten fordern, dass Innenverdichtung Vorrang vor der Erschließung neuer Baugebiete haben soll, um den Flächenfraß im dicht besiedelten Oberrheingraben zu begrenzen.

Noch kein gültiger Bebauungsplan für Bannweg in Bühl

Außerdem gibt es für den Bannweg keinen gültigen Bebauungsplan. Über den Bauantrag entscheidet die Stadt als zuständige Baurechtsbehörde deshalb auf der Basis des 1960 eigentlich als Übergangsregelung eingeführten Paragrafen 34 des Baugesetzbuches, der (so der Gesetzestext) die „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ regelt und nicht nur in Bühl regelmäßig für Ärger und Missverständnisse sorgt.

Neubauten sollen sich „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen“.

Leider gibt es inzwischen bei fast jedem Bauvorhaben Einwendungen.
Corina Bergmaier, Fachbereichsleiterin Baurecht

Corina Bergmaier, Fachbereichsleiterin Wirtschafts- und Strukturförderung / Baurecht im Rathaus, weist die Vorwürfe entschieden zurück. Die Architektin hält die im Bannweg gefundene Lösung für städtebaulich angemessen. „Die Neubauten sind nicht höher als die Bestandsgebäude in der Umgebung“, stellt sie fest. „Leider gibt es inzwischen bei fast jedem Bauvorhaben Einwendungen.“

Eigentümer verkauft Wiese an drei Bauherren

Die bisherige Wiese wurde vom Eigentümer in drei Baugrundstücke geteilt und an drei Bauherren verkauft. „Es gab zu einem früheren Zeitpunkt bereits eine Bauvoranfrage für Doppelhäuser“, sagt Bergmaier. Weil nun drei Einfamilienhäuser in einem Baugebiet mit Einfamilienhäusern entstehen, sah die Stadt keine Notwendigkeit für ein aufwendiges Bebauungsplanverfahren, das Geld und Zeit kostet und die Bauwünsche nicht unerheblich verzögert hätte.

„Ich kann verstehen, dass die Neubauten den Anwohnern nicht passen“, meint die Fachbereichsleiterin. „Natürlich hatten die den nachvollziehbaren Wunsch, dass die Wiese vor ihrer Haustür bleibt. Es handelt sich aber um ein Grundstück, das voll erschlossen und in geradezu klassischer Weise für eine Nachverdichtung geeignet ist. Das ist und war immer Bauland. Solche Baulücken im Stadtgebiet haben großes Potenzial.“

Die drei Bauplätze werden durch eine kurze Stichstraße an der Nordseite des Grundstücks vom Bannweg aus erschlossen. Das erste Einfamilienhaus unmittelbar am Bannweg ist bereits fertiggestellt. Es ist zweigeschossig mit Satteldach und fügt sich in die offene Reihenbebauung fast unmerklich ein.

Im rückwärtigen Bereich der früheren Wiese sind zwei ebenfalls zweigeschossige Einfamilienhäuser mit zusätzlichem Penthouse geplant, von denen eines bereits im Bau ist.

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