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Vorwurf mangelnder Bürgerbeteiligung

Windkraft: Disput um Vorranggebiete in der Umgebung von Bühl

Die Windkraft sieht die Bürgerinitiative Schwarzwald-Heimat-aktiv sehr kritisch. Mit dem Vorwurf der mangelnden Bürgerbeteiligung bei der Planung stößt sie auf Gegenwind.

Ein Windrad
Wo sollen Vorranggebiete für Windenergieanlagen – hier ein Symbolbild – ausgewiesen werden? Darüber entscheidet der Regionalverband Mittlerer Oberrhein. Foto: Frank Hormann/dpa

Mit offenen Briefen reagieren der Rastatter Landrat Christian Dusch (CDU) und Verbandsvorsitzender Christoph Schnaudigel und Verbandsdirektor Matthias Proske vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein auf Vorwürfe der Bürgerinitiative Schwarzwald-Heimat-aktiv aus Bühlertal. Diese hatte die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Regionalplans zu Windkraftanlagen als unzureichend kritisiert.

Statt Präsenzterminen in der Geschäftsstelle des Regionalverbands, im Landratsamt und bei den Kommunen bräuchte es Veranstaltungen dort, wo die Betroffenen zu Hause seien. Dies gelte im südlichen Landkreis vor allem für Bühl, Bühlertal und Ottersweier, hatte die Bürgerinitiative geschrieben.

Sorge in Bühlertal

In Bühlertal sei der Fall besonders speziell: „Insbesondere auf den Gemarkungen benachbarter Kommunen werden Vorranggebiete ausgewiesen, sodass ein sehr großer Teil der Höhenzüge, die Bühlertal einrahmen, von Windindustrieanlagen zugebaut werden könnte.“

Das Schreiben listet eine Reihe von Sorgen auf: den Einfluss auf den Tourismus, einschneidende Veränderungen im Landschaftsbild, gesundheitliche Gefahren für Mensch und Tier, die Gefährdung des Trinkwassers und die „ganz konkrete Vernichtung und Bestandsgefährdung zahlreicher Insekten-, Vogel- und Fledermausarten“.

Für Schnaudigel und Proske läuft die Kritik an der mangelnden Bürgerbeteiligung ins Leere. Sie verweisen auf 32 öffentliche Gemeinderatssitzungen, in denen der Verband über den Teilregionalplan Windenergie informiert habe. Dazu habe es gemeinsam mit Kommunen sieben Informationsveranstaltungen gegeben, bei denen auch Diskussionen möglich gewesen seien, sowie 16 weitere Veranstaltungen des Regionalverbands. Auf der Homepage www.region-karlsruhe.de fänden sich weitere Informationen. Bereits im Juli 2023 habe der Regionalverband eine freiwillige zusätzliche Beteiligung der Öffentlichkeit ermöglicht.

Vom Omerskopf zum Fuchsgraben

Bis zum 15. März hat die Öffentlichkeit noch die Möglichkeit, sich im offiziellen Beteiligungsverfahren zu den potenziellen Vorranggebieten für Windenergie zu äußern. Im Raum Bühl sind an Vorschlägen aufgelistet: Omerskopf (Gemarkung Bühl), Sickenwald (Bühlertal), Ottersweier (Fuchsgraben) sowie eine Fläche zwischen Schwarzach, Greffern und Ulm.

Die Vertreter des Regionalverbands weisen darauf hin, dass es sich bei den in der Anhörung befindlichen Vorranggebieten für Windenergie um Vorschläge handle, „die noch weiter konkretisiert werden müssen“. Der Regionalverband werde eine Entscheidung zu treffen haben, „welche Gebiete letztendlich endgültig als Vorranggebiete für Windenergie festgelegt werden“. Auch damit sei noch keine endgültige Entscheidung gefallen, denn jede mögliche Anlage innerhalb der Gebiete bedürfe einer zusätzlichen Genehmigung.

Rastatter Landrat Christian Dusch sagt sorgfältige Prüfung zu

Das greift auch der Rastatter Landrat Dusch auf. Die Ausweisung von Vorranggebieten nehme keine konkreten Eingriffe vorweg: „Sie ist planerische Grundlage dafür, dass die bislang im gesamten Außenbereich grundsätzlich zulässigen Windenergieanlagen zukünftig nur noch in Vorranggebieten errichtet werden dürfen.“

Der Regionalplan solle den Ausbau der Windenergie also auf bestimmte Flächen beschränken. Dusch weiter: „Der konkrete Bau einer Windenergieanlage wird jedoch damit nicht unmittelbar ermöglicht, sondern muss erst im Rahmen eines umfassenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zugelassen werden.“

Hier komme das Landratsamt ins Spiel. Dieses werde die zu beachtenden Belange „selbstredend sorgfältig“ prüfen und würdigen. Die Grundlage für eine Entscheidung seien die gesetzlichen Vorschriften. Der Gesetzgeber spreche mit Blick auf Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien von einem überragenden öffentlichen Interesse.

Der Landkreis, so Dusch, müsse seinen Beitrag zum Ausbau dieser Energieformen leisten, auch um den Standort der Wirtschaftsregion Mittelbaden langfristig sicherzustellen. Deshalb müssten in der Region gegebene Potenziale geprüft und genutzt werden: „Das gilt auch und im Besonderen für die Windenergie.“

Daher unterstütze er auch die Anstrengungen der Städte und Gemeinden, Projekte zu realisieren, sei es im Bereich der Photovoltaik, der Wasserkraft oder der Windenergie. Das Landratsamt werde solche Vorhaben „konstruktiv und bei Bedarf auch kritisch begleiten“.

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