Skip to main content

Was sagt das Gesetz?

Nächtliche Beleuchtungspflicht oder nicht – über diese Frage streitet Gaggenau

Seit Mai sind in Gaggenau die meisten Straßenlaternen in den Nachtstunden abgeschaltet. Vor allem in den Wohngebieten ist es seitdem zappenduster – was immer wieder zu Kritik führt. Ein Blick auf geltendes Recht zeigt: Es ist kompliziert.

Mast einer Straßenlaterne mit dem Verkehrszeichen 394 „Laternenring“. Es ist der Hinweis dass die Laterne nicht die ganze Nacht hindurch brennt. Im Hintergrund die Figur des Jakobspilgers auf der Konrad-Adenauer-Brücke in Gaggenau.
Auch auf der Konrad-Adenauer-Brücke gehen die Lampen nachts aus. Das ist an dem sogenannten „Laternenring“ erkennbar. Wer unter einer solchen Laterne parkt, muss nachts das Parklicht anschalten. Foto: Thomas Senger

Kostenlos weiterlesen

Registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse, um alle Artikel auf bnn.de 7 Tage lang kostenlos zu lesen. Sie gehen damit kein Risiko ein. Denn die Registrierung geht auf keinen Fall in ein Abo über – versprochen!

Bei der Nutzung unseres Angebots gelten unsere AGB und die Widerrufsbelehrung. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Die BNN sind berechtigt, Ihre E-Mail-Adresse zur Information über eigene und ähnliche Produkte (wie BNN+, ePaper oder Zeitung) zu nutzen. Sie können der Verwendung jederzeit hier widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
nach oben Zurück zum Seitenanfang