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Anschlussunterbringung von Flüchtlingen

Das sagt das Landratsamt zu einer Mischnutzung im Gernsbacher Sonnenhof

Könnten der Landkreis Rastatt und die Stadt Gernsbach den Sonnenhof künftig gemeinsam für die Erst- und Anschlussunterbringung von Flüchtlingen nutzen? Die Fakten.

Seit 31. August 214 vom Landkreis Rastatt als sogenannte Erstunterkunft für Geflüchtete angemietet: Der Sonnenhof in der Loffenauer Straße.
Seit 31. August 2014 vom Landkreis Rastatt als sogenannte Erstunterkunft für Geflüchtete angemietet: Der Sonnenhof in der Loffenauer Straße. Foto: Hartmut Metz / Archiv

Der Gemeinderat hat jüngst darüber diskutiert, ob die Stadt für die Anschlussunterbringung der 30 Flüchtlinge, die bis Ende des Jahres noch nach Gernsbach kommen, freie Kapazitäten im „Sonnenhof“ nutzen sollte. Diesen Vorschlag unterbreitete die CDU-Fraktion. Bürgermeister Julian Christ (SPD) lehnte ihn aber barsch ab – mit dem Hinweis, es sei schon lange bekannt, dass der Landkreis dort horrende Summen bezahle und deshalb versuche, aus dem Mietvertrag herauszukommen.

Auf BNN-Anfrage nimmt das Landratsamt Rastatt zur Diskussion in Gernsbach Stellung.

Wie sieht der Mietvertrag aktuell aus? Wie viel Euro zahlt der Landkreis monatlich für den Sonnenhof und wann läuft dieser Mietvertrag aus?

Der Mietvertrag für die Gemeinschaftsunterkunft „Sonnenhof“ in Gernsbach wurde zwischen dem privaten Eigentümer und dem Landratsamt abgeschlossen. Der Vertrag kann erstmals zum 31. August 2024 gekündigt werden. Zum Mietpreis könne das Landratsamt aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft geben.

Wie viel Platz gibt es allgemein im Sonnenhof?

In der Gemeinschaftsunterkunft „Sonnenhof“ können bis zu 150 Flüchtlinge untergebracht werden.

Wie viele Plätze davon könnten für die Stadt Gernsbach kurzfristig zur Anschlussunterbringung zur Verfügung stehen – und unter welchen Konditionen?

Derzeit ist die Gemeinschaftsunterkunft in Gernsbach voll belegt. Durch den Übergang geflüchteter Menschen in die Anschlussunterbringung ändert sich diese jedoch dynamisch. Die Stadt Gernsbach ist bisher allerdings noch nicht mit dem Wunsch auf den Landkreis zugekommen, im „Sonnenhof“ Räume für die Anschlussunterbringung anzumieten. In einem solchen Fall läge eine Mischnutzung des Objekts sowohl als Gemeinschaftsunterkunft in der Verantwortung des Landkreises als auch für die Anschlussunterbringung in der Zuständigkeit der Kommune vor. Sofern es zu einer gemischten Nutzung kommen sollte, müsste der Landkreis mit der Kommune einen Untermietvertrag auf Basis des laufenden Mietvertrags aushandeln. Dieser Aufwand fließt bei der Kommune in eine kostendeckende Gebührenkalkulation ein. Die Kommune stellt ihre notwendigen Aufwendungen für die Anschlussunterbringung entweder dem Jobcenter für ukrainische Flüchtlinge oder dem Landkreis für alle anderen Flüchtlinge in Rechnung. Generell gilt, dass der Landkreis die notwendigen Aufwendungen für die Gemeinschaftsunterkünfte mit dem Land abrechnen kann und die Kommunen die Kosten der Anschlussunterbringung (Miete, Nebenkosten) entweder mit dem Landkreis oder dem Jobcenter (für ukrainische Flüchtlinge) abrechnen. Auch für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen erhält der Landkreis vom Land eine anteilige Erstattung.

Wird zwischen Flüchtlingen aus der Ukraine und aus anderen Ländern ein Unterschied gemacht?

Ja. Bei der Anschlussunterbringung ist zu unterscheiden, welchem Rechtskreis die Flüchtlinge zugeordnet werden. Ukrainische Flüchtlinge haben Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, weshalb das Jobcenter für die Kosten der Unterkunft zuständig ist. Alle übrigen Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung haben in der Regel gegenüber dem Landkreis einen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch bei der Anschlussunterbringung erstattet das Land dem Landkreis nahezu alle Aufwendungen.

Wie steht der Landkreis allgemein zum Vorschlag, Teile des Sonnenhofs kurzfristig an die Stadt Gernsbach für die Anschlussunterbringung abzugeben?

Bisher hat die Stadt den Wunsch nach einer Mischnutzung der Gemeinschaftsunterkunft „Sonnenhof“ beim Landkreis nicht vorgetragen. Für eine vertiefte Prüfung wäre es notwendig, zunächst die Rahmenbedingungen zu kennen. Entsprechende Gespräche wollen CDU und Freie Bürger führen, darauf haben sich Fraktionsvorsitzende Frauke und Jung (CDU) und der stellvertretende Fraktionschef Alexander Hoff (FBVG) im Gemeinderat verständigt. Dabei dürfte es neben den monetären Rahmenbedingungen vor allem darum gehen, ob und wie der Sonnenhof künftig flexibler als Erst- oder Anschlussunterkunft zu nutzen ist.

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