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Einfriedungssatzung

Zu hohe Zäune: Warum die Stadt Gernsbach Verstöße nicht ahndet

In Gernsbach gilt seit über einem Jahr eine sogenannte Einfriedungssatzung. Sie soll einen geordneten Übergang vom Siedlungsraum in die freie Landschaft sicherstellen. Die Praxis sieht aber anders aus.

Stabmattenzaun mit Sichtschutzgeflecht in einem Vorgarten der Gernsbacher Nordstadt.
Bei diesem Beispiel handelt es sich um eine Einfriedung, die nach Paragraf 2 der Einfriedungssatzung (Vorgartenbereich) zu beurteilen ist. Aufgrund ihrer geschlossen wirkenden Ausführung und ihrer Höhe ist so etwas nicht zulässig, erklärt die Stadtverwaltung. Foto: Stephan Juch

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