Skip to main content

Prozess in Gernsbach

Unter Alkoholeinfluss in Linienbus: Frau zu Geldstrafe verurteilt

Eine Frau kracht unter Alkoholeinfluss in einen Linienbus. Beim Prozess am Amtsgericht in Gernsbach ist sie dafür zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Justitia-Statue mit Waage: Ein wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilter 19-Jähriger kommt wegen zu langer Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft frei.
Die Frau wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Außerdem muss sie ihren Führerschein für drei Monate abgeben. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Für Richter Ekkhart Koch war die Sachlage am Ende klar, auch wenn die Zeugenaussagen mehr für Verwirrung sorgten als für Aufklärung: Die Frau, die im April auf der B462 mit ihrem Pkw in einen Linienbus gekracht war, hatte unter Alkoholeinfluss einen Fahrfehler begangen.

Er verurteilte sie in der zweiten Hauptverhandlung am Dienstag deshalb zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro. Zudem wurde ihr die Fahrerlaubnis für drei Monate entzogen.

Mit ihrem Auto war die Angeklagte am 28. April auf der B462 Richtung Forbach unterwegs, als auf Höhe der Kreuzung B462/K3754 ein Omnibus die Straße in Richtung Bermersbach überquerte. Die 36-Jährige kollidierte daraufhin mit dem hinteren rechten Heck des Busses.

Frau darf Unfallhergang aus ihrer Sicht schildern

Zu Beginn der zweiten Hauptverhandlung bekam die Angeklagte zunächst die Gelegenheit, den Unfallhergang aus ihrer Sicht darzulegen: „An der Kreuzung kam von links der Bus. Er ist gerollt und gerollt. Der Busfahrer hat nach links geguckt und dann nach rechts. Er hat mich angeschaut und ist währenddessen losgefahren.“

Daraufhin habe sie noch versucht, eine Vollbremsung zu machen. „Ich habe überlegt, ob ich nach rechts ziehe, aber da war die Leitplanke und die Brücke dahinter zu Ende. Dann habe ich nach links gezogen.“ Eine Kollision konnte sie allerdings nicht mehr verhindern.

Bereits vor dem Unfall soll die Angeklagte laut einem Zeugen, der bereits in der ersten Verhandlung seine Beobachtungen geschildert hatte, impulsives Fahrverhalten an den Tag gelegt und auf der Brücke in Höhe Langenbrand drei Fahrzeuge überholt haben – trotz Gegenverkehrs. Als Amtsgerichtsdirektor Ekkhart Koch die Karlsruherin darauf ansprach, dementierte sie die Anschuldigungen: „Ich habe vorher nicht überholt, nicht gedrängelt und nicht genötigt.“

Ein Atemalkoholtest schlug mit 0,96 Promille an, ein zusätzlicher Blutalkoholtest ergab 0,77 Promille. Vor dem Unfall hatte die 36-Jährige nach eigenen Angaben mit ihrer Mutter in Gaggenau zwei große Radler getrunken. „Dass man nicht mit mehr als 0,5 Promille fahren darf, wissen Sie?“, fragte Koch die gelernte medizinische Fachangestellte, die mit einem knappen „Ja“ antwortete.

Angeklagte räumt Fehler ein

Ob sie rückblickend etwas falsch gemacht habe, erkundigte sich Koch weiter. „Dass ich an dem Tag Auto gefahren bin, war ein Fehler“, räumte sie ein. An besagtem Tag sei ihre langjährige Freundin, die sie schon seit Kindertagen kannte, beerdigt worden. Sie sei zwar nicht zur Beerdigung gefahren, dennoch sei sie emotional mitgenommen gewesen.

Um zu klären, ob die Angeklagte vor dem Unfall tatsächlich ein gefährliches Überholmanöver eingelegt hatte, befragte Koch einen weiteren Zeugen. Dieser bestätigte zwar, dass sie überholt hatte, allerdings habe es – entgegen den Angaben des ersten Zeugen – keine Gefährdung des Gegenverkehrs gegeben.

Für ein „großes, großes Durcheinander“, wie es der Verteidiger in seinem Plädoyer formulierte, sorgte auch die Tatsache, dass sich beide Zeugen als Ersthelfer hervortaten, was die Angeklagte sichtlich aufbrachte.

Auf die Ausführungen des ersten Zeugen, der sie nach eigenen Angaben aus dem Auto gezogen hatte, entgegnete sie unter Tränen: „Nach dem Unfall habe ich mich mit meinem ganzen Gewicht gegen die Autotür gestemmt, um sie zu öffnen. Er stand nur da und hat zugeguckt, wie ich aus meinem Auto herauskrabbele. Ich habe ihn zweimal gebeten, dass er mir hilft.“ Erst beim zweiten Mal sei er ihrer Bitte zögerlich nachgekommen. Letztlich habe sich ein durch Zufall am Unfallort anwesender Rettungssanitäter um sie gekümmert, bis der Rettungswagen kam.

Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilte er die 36-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro und den Entzug des Führerscheins für drei Monate.

nach oben Zurück zum Seitenanfang