Die Spielräume der Kommunalen Arbeitsförderung im Ortenaukreis sind auch im 15. Jahr ihres Bestehens überschaubar. Wesentlich dazu beigetragen hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Möglichkeit finanzieller Sanktionen stark einschränkt, wenn Langzeitarbeitslose ihren Pflichten nicht nachkommen – beispielsweise nicht zu Gesprächsterminen erscheinen oder die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme ohne nachvollziehbaren Grund ausschlagen.
Sanktionen eingeschränkt
Konnte die Kommunale Arbeitsförderung bislang die Bezüge bei wiederholter Weigerung komplett kürzen, so ist die Sanktionierung inzwischen auf 30 Prozent des so genannten Regelbedarfs gedeckelt. Das hat Konsequenzen. Einzelne Arbeitslose hätten bereits darum gebeten, die Bezüge fortan und generell um 30 Prozent zu kürzen – wenn sie im Gegenzug von der Behörde in Ruhe gelassen werden, wie Sozialdezernent Georg Benz in einem Pressegespräch sagte.
Appell an Gesetzgeber
Der Kreis hält sich an die Vorgaben des Verfassungsgerichts, die sich formell auf die Klage eines Erwachsenen bezogen hatten, auch beim Umgang mit unter 25-Jährigen, bei denen die Sanktionen nach bisheriger Handhabung sogar noch schärfer ausgefallen waren. Er fordert den Gesetzgeber auf, das Sozialgesetzbuch der neuen Rechtsprechung anzupassen. Einen entsprechenden Bericht wird die Verwaltung in einer Sitzung des Sozialausschusses in Offenburg vorlegen.
Nur wenige Ein-Euro-Jobs
Auch die Vermittlung so genannter Arbeitsgelegenheiten – vulgo Ein-Euro-Jobs – kann nur in einem sehr überschaubaren Rahmen stattfinden. Die Verwaltung rechnet dies am Beispiel der mehr als 2.000 Flüchtlinge vor, die derzeit Zuweisungen von der KOA erhalten. Demnach gilt gut ein Drittel als „reine Leistungsempfänger“.
Vermittlung schwierig
Das sind zum Beispiel Schüler, Auszubildende oder Mütter mit kleinen Kinder, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Ein weiteres Drittel befindet sich bereits in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme, beispielsweise in einem Sprachkurs, kommt also für eine so genannte Arbeitsgelegenheit ebenfalls nicht in Frage.
Fokus auf 130 Flüchtlingen
Bleiben rund 550 Flüchtlinge, von denen allerdings 427 Hinderungsgründe vorbringen können – fehlende Kinderbetreuung, gesundheitliche Umstände oder auch sprachliche Barrieren. Im Ergebnis stehen am Ende 130 Personen für die Zuweisung einer Arbeitsgelegenheit zur Verfügung: „Auf diesem Personenkreis liegt der Fokus arbeitsmarktlicher Betreuung“.
Fester Job für 20 Personen
141 Männer und Frauen wurden seit Januar vergangenen Jahres in eine solche Maßnahme vermittelt, 20 konnten letztlich in Jahresfrist in eine versicherungspflichtige Beschäftigung integriert werden. Man werde sich auch in den kommenden Jahren intensiv diesem Thema widmen und gegebenenfalls den Druck auf die Flüchtlinge verstärken, solche Angebote auch anzunehmen, um Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeinen.
Budget nicht ausgeschöpft
Die gute Entwicklung auf dem Jobmarkt hat auch die Langzeitarbeitslosen profitieren lassen. Das sieht man an der finanziellen Bilanz der kommunalen Arbeitsförderung, die ihr Budget von mehr als 26 Millionen Euro im vergangenen Jahr nicht ausgeschöpft hat.
Geld reicht auch 2020
Dies liege daran, dass „deutlich weniger Leistungsempfänger“ Geld empfangen hatten als im Jahr davor. Das Budget für das laufende Jahr wurde um 500.000 Euro gesenkt – werde aber im Ergebnis auskömmlich sein, macht die Verwaltung deutlich.