Skip to main content

Neue Zuständigkeiten geplant

Schlechtere Jobchancen für unter 25-jährige Arbeitslose im Ortenaukreis?

Ein geplantes Bundesgesetz soll die Zuständigkeit für Arbeitsfördermaßnahmen ändern. Nun fürchtet die Kommunale Arbeitsförderung des Ortenaukreises, dass junge Arbeitslose bald schwerer einen Job finden.

Ein Schild mit einem Pfeil und der Aufschrift „Jobcenter“
Während etwa Anträge beim Jobcenter bleiben würden, plant ein neues Gesetz die Verlagerung der Arbeitsfördermaßnahmen auf die Agentur für Arbeit. Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa

Die Kommunale Arbeitsförderung (KOA) des Ortenaukreises fürchtet, dass junge Arbeitslose im Alter unter 25 Jahren bald deutlich schwerer in Lohn und Brot zu bringen sind. Grund dafür sei ein geplantes Bundesgesetz, das die Zuständigkeit für Arbeitsfördermaßnahmen auf die Agentur für Arbeit übertragen will, während etwa die Anträge beim Jobcenter bleiben würden.

„Dadurch würde die ganzheitliche Betreuung, die wir über Jahre geschaffen haben, verpuffen. Stattdessen gäbe es zusätzliche Bürokratie“, kritisierte Kreissozialdezernent Heiko Faller jetzt bei einem Pressegespräch.

Kreissozialdezernat: Neues Gesetz würde die Situation von Jugendlichen verschlechtern

Mit dem Bürgergeld-Gesetz seien Beratung und Betreuung sowie auf Jugendliche zugeschnittene Instrumente gerade erst gestärkt worden. Das geplante, neue Gesetz verschlechtere die Situation wieder. „Deshalb lehnen wir es strikt ab und werden auch versuchen, mit Hilfe unserer Spitzenverbände dagegen vorzugehen“, sagte Faller.

Die jungen Menschen, die aktuell noch in die Zuständigkeit des zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II) fallen, befänden sich in einer ganz besonderen Situation. Viele kämen aus schwierigen Familien und bräuchten zusätzliche Unterstützung, etwa in Form von psychologischer Unterstützung.

Die Arbeitsagenturen hätten weder vergleichbare Erfahrung im Umgang mit diesen jungen Menschen, noch die entsprechenden Instrumentarien, sagte Heiko Faller. Es müssten viele neue Schnittstellen geschaffen werden.

Hintergrund ist, dass die Bundesregierung für das Jahr 2025 plant, die Arbeitsförderung von jungen Leuten unter 25 Jahren, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, den Arbeitsagenturen und somit ins SGB III zu übertragen und künftig über die Arbeitslosenversicherung zu finanzieren. „Völlig unverständlich, wenn Einsparungen das Ziel sind“, sagte der Sozialdezernent. 

Kommunale Arbeitsförderung rechnet mit rund einer Million Euro weniger Mitteln

Ein Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2024 und der Finanzplanung bis 2027 erzeugen im Landratsamt Ortenaukreis ebenfalls Kopfzerbrechen. Die KOA rechnet mit „gravierenden“ Auswirkungen auf ihre Arbeit und mit einem Rückgang der zur Verfügung stehenden Mittel um circa eine Million Euro.

Das Gesamtbudget für 2023 liege bei 27,78 Millionen Euro. Der Beschluss über die Kürzung der Mittel ignoriere die wachsenden Verwaltungskosten durch neue Tarifabschlüsse, die zunehmende Digitalisierung sowie die allgemeine Teuerung.

Durch den Rechtskreiswechsel der ukrainischen Geflüchteten habe sich der Fallbestand der KOA um rund 20 Prozent erhöht. Allein der gestiegene Personalbedarf wirke sich finanziell stark aus. 

Fallzahlen sind höher als vor einem Jahr

Insgesamt haben im Juni 2023 im Ortenaukreis 8.703 Haushalte Bürgergeld bezogen. Damit seien die Fallzahlen zwar im Vergleich zu März leicht gesunken, liegen aber um rund fünf Prozent über den Zahlen des Vorjahresquartals.

Durch den Wechsel der Geflüchteten aus der Ukraine in die Zuständigkeit des SGB II seien die Zahlen im Juni 2022 sprunghaft angestiegen. Die Vermittlung der Ukrainer in Integrationssprachkurse verlaufe erfolgreich, die Vermittlung in andere Maßnahmen oder auf den Arbeitsmarkt sei jedoch schwierig. Erfreulich sei, dass die Integration von Frauen in Arbeit auf einen Anteil von 43 Prozent im Vergleich zum zweiten Quartal 2022 gestiegen sei. 

nach oben Zurück zum Seitenanfang