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Verordnung tritt ab Montag in Kraft

Ortenaukreis zieht zusätzliche Empfehlungen zurück und beruft sich auf Corona-Verordnung des Landes

Die Allgemeinverfügungen bezüglich einer Obergrenze für Veranstaltungen und eine verschärfte Maskenpflicht hat das Landratsamt Ortenaukreis am Sonntag zurückgezogen. Ab dem morgigen Montag gilt die angepasste Corona-Verordnung des Landes.

Auf dem Münchener Marienplatz fordert ein Schild zum Tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung auf.
Neue Corona-Verordnung: Der Ortenaukreis hat seine zusätzlichen Empfehlungen zum Erlass des Ministeriums für Soziales und Integration zurückgezogen. Foto: Peter Kneffel/dpa

Von Freitag auf Samstag kam es im Ortenaukreis zu 22 Neu-Infektionen, damit stieg die Fallzahl der nach einem positiven Labornachweis bestätigten Corona-Infizierten auf 1996 (Stand: 14 Uhr). Die an das Landesgesundheitsamt übermittelten neuen Covid-19-Fälle stammen aus Kehl (2), Offenburg (6), Meißenheim (2), Lahr (6) sowie Gengenbach, Neuried, Sasbach, Ettenheim, Oberharmesbach und Rheinau.

Am Samstag betrug der Wert für die übermittelten Fälle der letzten sieben Tage bei 186 gemeldeten Neuinfektionen 43,14 pro 100.000 Einwohner.

Um bei lokalen Ausbrüchen den Überblick über Infektionsketten und Kontaktpersonen zu behalten, müssen Landkreise mit mehr als 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage ein konsequentes Beschränkungskonzept umsetzen. Für den Ortenaukreis betrug die entscheidende Höchstzahl bei rund 430 000 Einwohnern zuletzt 215 positive Labornachweise innerhalb der letzten sieben Tage.

Wie das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Würrtemberg am Sonntag mitteilte, tritt die erneut geänderte Fassung der Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) am Montag, 19. Oktober 2020 in Kraft.

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