Ärger im Paradies: Müssen Eigentümer in Rastatt Gärten zurückbauen?
Der Schock sitzt: Müssen ehemalige Mieter der Baugenossenschaft (BG) Gartenstadt Rastatt, die im Jahr 2018 die von ihnen bewohnten Häuser gekauft haben, zum Teil beträchtliche Flächen ihrer Gärten zurückbauen?