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Die Kunst der Pferde-Namensgebung

Galoppierender „Pornstar Martini“ in Iffezheim oder „Putin“ – geht das?

Die Vollblüter, die derzeit übers Iffzer Geläuf jagen, tragen recht außergewöhnliche Namen. Welche Regeln und Vorschriften gelten für die Namensgebung? Wir fragten bei Zuchtleiter Hubert Uphaus vom Dachverband „Deutscher Galopp“ nach.

An der Startstelle.
Stuten dürfen keine männlichen und Hengste oder Wallache keine weiblichen Namen tragen. Sächliche sind bei beiden Geschlechtern erlaubt. Foto: Ralf Joachim Kraft

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