Skip to main content

Die Kunst der Pferde-Namensgebung

Galoppierender „Pornstar Martini“ in Iffezheim oder „Putin“ – geht das?

Die Vollblüter, die derzeit übers Iffzer Geläuf jagen, tragen recht außergewöhnliche Namen. Welche Regeln und Vorschriften gelten für die Namensgebung? Wir fragten bei Zuchtleiter Hubert Uphaus vom Dachverband „Deutscher Galopp“ nach.

An der Startstelle.
Stuten dürfen keine männlichen und Hengste oder Wallache keine weiblichen Namen tragen. Sächliche sind bei beiden Geschlechtern erlaubt. Foto: Ralf Joachim Kraft

Kostenlos weiterlesen

Registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse, um alle Artikel auf bnn.de 7 Tage lang kostenlos zu lesen. Sie gehen damit kein Risiko ein. Denn die Registrierung geht auf keinen Fall in ein Abo über – versprochen!

Bei der Nutzung unseres Angebots gelten unsere AGB und die Widerrufsbelehrung. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Die BNN sind berechtigt, Ihre E-Mail-Adresse zur Information über eigene und ähnliche Produkte (wie BNN+, ePaper oder Zeitung) zu nutzen. Sie können der Verwendung jederzeit hier widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
nach oben Zurück zum Seitenanfang