Die Organisation erklärt hierzu in einer Pressemitteilung, dass der Rennreiter am Sonntag beim Rennen um die „Goldene Peitsche“ das Pferd „Dubawi Legend“ im Zieleinlauf mit „mehreren sehr harten Peitschenschlägen“ traktiert habe.
Daraufhin habe die Rennleitung Coakley wegen der missbräuchlichen Verwendung der Peitsche bestraft. So sei dem Jockey unter anderem ein Reitverbot von 23 Tagen auferlegt worden.
Die Rennleitung habe ihn aber nicht disqualifiziert. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz habe Peta jetzt bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden Strafanzeige erstattet.
Rennveranstalter Baden Galopp hält Vorwurf der Tierquälerei für absurd
Der Geschäftsführer von Rennveranstalter Baden Galopp, Stephan Buchner, erklärt gegenüber der Redaktion: „Der Einsatz des Stockes ist in Deutschland aus Tierschutzgründen stark reglementiert. Der Jockey hat sich nicht an die Regeln gehalten. Dafür hat ihn die Rennleitung bestraft.“
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Anders als von Peta dargestellt, würde den Tieren durch Schläge mit diesem Stock aber keine Schmerzen zugefügt. „Den Vorwurf der Tierquälerei halte ich daher für absurd“, so Buchner.