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Neue Gestaltungssatzung

In der historischen Innenstadt von Rastatt sind jetzt PV-Anlagen zulässig

In Rastatt hat der Technische Ausschuss eine neue Gestaltungssatzung über die Zulassung technischer Anlagen in der barocken Innenstadt beschlossen.

Für die Schlossachse in Rastatt gelten nach der neuen Gestaltungssatzung besondere Vorschriften für den Einsatz erneuerbarer Energien
Für die Schlossachse in Rastatt gelten nach der neuen Gestaltungssatzung besondere Vorschriften. Foto: Martina Holbein

Wie passen ein historischer Stadtkern und regenerative Energiegewinnung durch Photovoltaik oder Windkraft zusammen? Genau das will die Stadtverwaltung Rastatt mit einer neuen Gestaltungssatzung für die barocke Innenstadt und die Umgebungsbebauung am Schlosspark, die nach dem Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg unter den Umgebungsschutz fällt, regeln.

Einstimmig empfahlen die Mitglieder des Technischen Ausschusses dem Gemeinderat, das Vorhaben der Verwaltung, über eine derartige Satzung technische Anlagen an Dächern und Fassaden zu ermöglichen, zu unterstützen.

Die aktuelle Gestaltungssatzung stammt aus dem Jahr 1979, damals dachte noch kein Eigentümer an Photovoltaik oder Solarkraft auf dem Dach. Im Zuge der Klimakrise und dem langfristigen Ziel, fossile Brennstoffe zur Energiegewinnung durch regenerative Lösungen zu ersetzen, will sich die Stadt diesem Thema annehmen und es Hausbesitzern ermöglichen, in einem bestimmten Rahmen die technischen Neuerungen zur Energiegewinnung einzusetzen.

Bis auf wenige Stellen, führt die Beschlussvorlage an das Gremium aus, ist der barocke Grundriss der Innenstadt noch erhalten. Fassaden aus der Barockzeit und historische Baudenkmäler sind Stadtbild prägend bis heute. Das barocke Stadtprinzip, in dem sich das Verhältnis von Schloss und Stadt, Herrscher und Beherrschte widerspiegelt, ist auch an den Dächern der Innenstadt abzulesen, die eine typische Neigung und Eindeckung haben und ein geschlossenes Bild abgeben.

Solaranlagen nur in rückwärtigen Bereichen

Windräder und Mobilfunkantennen haben im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung nicht zu suchen, Photovoltaikanlagen, Solarthermie, Antennen, Satelliten-Anlagen sowie Anlagen der Gebäudetechnik wie Lüftung und Wärmepumpen sollen nur im rückwärtigen Bereich zugelassen werden. Die Wände oder Dachflächen dürfen von der Straße nicht einsehbar sein.

Ein besonderer Bereich ist der Blickwinkel von der Ankerbrücke direkt auf das Schloss mit Schlossstraße, Teilen der Dreher-, Schlosser-, Schiff- und Herrenstraße sowie des Marktplatzes, wo technische Anlagen auf Dachflächen grundsätzlich ausgeschlossen sind. Eine Ausnahme bilden Photovoltaikanlagen, wenn sie sich in Farbe und Form in die nähere Umgebung einpassen.

Dabei geht es um kleinformatige Module, die in die Dachfläche integriert und nicht aufgesetzt sind oder um komplette Dacheindeckungen, die optisch als Einheit wirken. Diese Ausnahme gilt für alle Dachflächen im Geltungsgebiet der Gestaltungssatzung, auch im besonderen Bereich des Sichtwinkels auf das Schloss. Technisch erforderliche Anlagen, beispielsweise für die Gastronomie, werden gesondert geprüft.

Mit dem Gestaltungskonzept kann auch in der historischen Innenstadt regenerativ Energie gewonnen werden, was dem 2022 fortgeschriebenen Klimaschutzkonzept der Stadt entspricht.

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