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Anwälte der Patienten

Neuer Patientenfürsprecher im Kreis Rastatt: So sieht die Arbeit von Rolf Schnepf aus

Rolf Schnepf aus Gaggenau-Hörden ist in der Nachfolge des Weisenbachers Rudolf Fritz seit 1. August neuer Patientenfürsprecher für den Landkreis Rastatt. Doch was ist das überhaupt für ein Job?

Rolf Schnepf aus Gaggenau-Hörden (rechts) ist neuer Patientenfürsprecher für den Landkreis Rastatt. Er tritt damit die Nachfolge von Rudolf Fritz (links) aus Weisenbach an.
Rolf Schnepf aus Gaggenau-Hörden (rechts) ist neuer Patientenfürsprecher für den Landkreis Rastatt. Er tritt damit die Nachfolge von Rudolf Fritz (links) aus Weisenbach an. Foto: Ralf Joachim Kraft

Manchmal läuft es in Sachen Therapie, Unterbringung und Versorgung für psychisch kranke Menschen oder deren Angehörige nicht wie gewünscht. Da braucht es jemanden, der fachkundig und unbürokratisch ihre Interessen vertritt. Für ihre Sorgen, Nöte und Beschwerden gibt es ehrenamtliche Helfer – die Patientenfürsprecher. Sie haben ein offenes Ohr für ihre Anliegen, nehmen sich Zeit für Gespräche, beraten, informieren über Hilfsangebote und vermitteln bei Konflikten, sofern das gewünscht ist.

Dass ihr Wirken gerade in Zeiten einer „steigenden Anzahl psychischer Erkrankungen“ sinnvoll und notwendig ist – daran lassen Rudolf Fritz und Rolf Schnepf nicht den geringsten Zweifel. Der eine hat seine Arbeit im ehrenamtlichen Team der „gemeinsamen Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) Psychiatrie“ in Trägerschaft der Stadt Baden-Baden und des Landkreises Rastatt beendet.

Der andere hat sie gerade aufgenommen – allerdings nur für den Landkreis Rastatt, weil Baden-Baden zum 1. Juli eine eigene Patientenfürsprecherin bestellt hat. Sie heißt Sonja Haase.

Ehemaliger Patientenfürsprecher Fritz empfand Aufgabe als erfüllend

In seiner Sitzung am 26. Juli hatte der Kreistag den inzwischen pensionierten, langjährigen Mitarbeiter der Landkreisbehörde Rolf Schnepf aus Gaggenau-Hörden zum neuen ehrenamtlichen Patientenfürsprecher für den Kreis Rastatt bestellt.

Der 64-jährige frühere Sozialplaner und Altenhilfefachberater löste zum 1. August den ehemaligen Geschäftsführer der Murgtal Werkstätten und Wohngemeinschaften (MWW), Rudolf Fritz, ab. Dieser hatte im Oktober 2016 seine Arbeit in der gemeinsamen IBB-Stelle im Scherer Kinder- und Familienzentrum in Baden-Baden aufgenommen.

„Aus persönlichen Gründen“ legte der heute 76-jährige Weisenbacher sein Amt nieder. „Es war eine erfüllende Tätigkeit. Ich konnte vielen Menschen helfen“, betont Fritz beim gemeinsamen Pressegespräch.

Die Basis für sein Tun bildete das in Baden-Württemberg neu geordnete Beschwerdewesen in der Psychiatrie. Zum 1. Januar 2015 trat das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz in Kraft. Dieses sah vor, dass alle Stadt- und Landkreise IBB-Stellen einrichten.

„Sie bieten ein niederschwelliges Angebot für Menschen mit psychischer Erkrankung und für deren Angehörige“, sagt Fritz. „Als unabhängige, inzwischen mit den Gemeindepsychiatrischen Verbünden gut vernetzte Anlaufstelle nehmen wir Beschwerden entgegen und sind informierend, beratend und vermittelnd tätig.“

Patientenfürsprecher prüfen Beschwerden, vermitteln und begleiten

Der Patientenfürsprecher sei Mitglied eines Teams aus Betroffenen, Angehörigen und Fachleuten. Er sei nicht weisungsgebunden und komme immer dann ins Spiel, wenn es eine „Unzufriedenheit mit der psychiatrischen Versorgung“ gebe.

Sei es, dass es Probleme mit Ärzten oder dem Personal gibt, Unmut über zu lange Wartezeiten herrscht, Behandlungsmethoden in Frage gestellt oder Therapiefehler vermutet werden. Pro Jahr seien das etwa 30 bis 40 Fälle, schätzt Fritz. An die IBB-Stelle und ihre Patientenfürsprecher können sich neben Betroffenen und Angehörigen auch Mitarbeiter von Diensten und Einrichtungen mit ihren „Anregungen, Fragen und Beschwerden rund um Unterbringung, ärztliche Behandlung, Psychotherapie oder psychosoziale Betreuung“ wenden.

„Zu etwa 60 Prozent melden sich Angehörige“, so Fritz. „Wir prüfen die Beschwerden, vermitteln und begleiten auf Wunsch die Gespräche und suchen gemeinsam mit den Beteiligten nach zufriedenstellenden Lösungen.“ Schnepf stellt dabei klar: „Patientenfürsprecher werden nur auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen tätig. Ohne deren Einverständnis dürfen wir keine Informationen weitergeben.“

Laut Fritz gab es während seiner Amtszeit so gut wie keine Beschwerden, zu denen die Betroffenen offizielle Stellungnahmen einforderten. Manche wollten ihrem Ärger einfach nur Luft machen. Oft hätten sie überzogene Erwartungen. Schnepf betont, dass Patientenfürsprecher wie auch die IBB-Stelle der Schweigepflicht unterliegen.

Somit werde alles, was Betroffene und Angehörige ihnen anvertrauen, vertraulich behandelt. Die IBB sei keine Anlaufstelle für akute Notlagen, daher auch nicht rund um die Uhr via E-Mail oder Telefon erreichbar. Sie biete auch keine Rechtsberatung an. Beratungs- und Informationsgespräche laufen „überwiegend übers Telefon“ und in Form von Hausbesuchen.

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