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Gewünschter Verlauf

Regierungspräsidium empfiehlt dritte Variante für Radschnellweg zwischen Karlsruhe und Rastatt

Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant zwischen Karlsruhe und Rastatt einen Radschnellweg (RS 13) mit einer Streckenlänge von rund 21,5 Kilometern.

31.05.2019, Baden-Württemberg, Böblingen: Radfahrer fahren nach der Eröffnung des Radschnellwegs zwischen Böblingen/Sindelfingen und Stuttgart an einer Aufschrift auf dem Asphalt vorbei. Der erste Radschnellweg in Baden-Württemberg ist am 31.05.2019 für den Verkehr freigegeben worden. Foto: Christoph Schmidt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit
Das Regierungspräsidium bevorzugt eine bestimme Variante für den Radschnellweg zwischen Karlsruhe und Rastatt. Foto: Christoph Schmidt picture alliance/dpa

Die Vorzugsvariante des Radschnellwegs zwischen Karlsruhe und Rastatt ist nun raus. Die Strecke soll entlang der B36 führen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) spricht sich für die dritte Variante aus. Das RP stellte am Dienstagabend in der dritten Sitzung des Projektbegleitkreis die Entscheidung vor.

Diesem wurden im Juli 2022 drei Hauptvarianten und mehrere Untervarianten aus verkehrlicher und umweltfachlicher Sicht präsentiert, so das Regierungspräsidium in einer Mitteilung am Dienstagabend.

Ebenso wurden den Teilnehmenden die Kriterien aus den Bereichen Verkehr und Umwelt für eine Bewertungsmatrix zur Auswahl der Vorzugsvariante vorgestellt.

Im Nachgang konnten die Teilnehmenden weitere Vorschläge für die Bewertungskriterien mitteilen, die vom Planungsteam geprüft und teilweise ergänzt wurden.

Bewertung und Auswahl der Vorzugsvariante

Seit der letzten Sitzung wurden die vorliegenden Varianten anhand der Kriterien bewertet. Die finale Bewertungsmatrix mit der die Vorzugsvariante ermittelt wurde, wurde dem Projektbegleitkreis nun in der Sitzung am Dienstag vorgestellt.

Die Vorzugsvariante ist diejenige mit der höchsten Punktzahl. Bei der Bewertung erhielt die „gelbe“ Variante 3 die höchste Punktzahl und wird somit vom Regierungspräsidium Karlsruhe als Vorzugsvariante empfohlen.

Vorzugsvariante für den Schnellweg

Startpunkt der „gelben“ Variante 3 ist die Vogesenbrücke in Karlsruhe, wo der Radschnellweg an das innerstädtische Radnetz anschließen wird. Von dort verläuft er entlang der Bundesstraße 36 teilweise als straßenbegleitender Radweg, teilweise über die parallelen Anliegerstraßen an Rheinstetten vorbei bis Durmersheim.

Dort quert die Vorzugsvariante die Straßenbahngleise und verläuft an Bietigheim vorbei bis Ötigheim zwischen den Bahngleisen und der B 36. Südlich von Ötigheim trifft der Radschnellweg dann wieder auf die B 36 und verläuft entlang dieser als straßenbegleitender Radweg bis zum Zielpunkt am Rastatter Bahnhof.

Die Vorzugsvariante ist ein Kompromiss aus der „roten“ Variante 1, die im südlichen Teil der Strecke überwiegend innerorts verlaufen würde und der „blauen“ Variante 2, die entlang der Neubaustrecke der Bahn geplant gewesen wäre.

Bei der Variante innerorts ist das prognostizierte Radverkehrspotenzial zwar am größten, jedoch sind hier viele Kreuzungen und Einmündungen zu passieren.

Entlang der Bahnlinie kann der Radschnellweg-Standard zwar überall eingehalten werden und es gibt nur wenige Konfliktpunkte mit motorisiertem Verkehr.

Allerdings ist hier das Radverkehrspotenzial aufgrund der räumlichen Distanz zu den Siedlungsgebieten am geringsten. Die nun ermittelte Vorzugsvariante deckt sich außerdem mit dem Ergebnis der Umweltverträglichkeitsstudie, die ergeben hatte, dass diese die geringsten Auswirkungen auf die Umwelt hat.

Ausblick

Die vom Regierungspräsidium Karlsruhe ermittelte Vorzugstrasse muss nun vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg offiziell genehmigt werden, bevor sie im Rahmen der Entwurfsplanung detailliert ausgearbeitet werden kann.

Durch die zeitintensiven Abstimmungen mit allen Beteiligten können die notwendigen faunistischen Kartierungen für den landschaftspflegerischen Begleitplan erst 2024 durchgeführt werden, da hierfür eine zusammenhängende Vegetationsperiode von rund einem Jahr notwendig ist. Der Vorentwurf kann damit erst Anfang 2025 abgeschlossen werden.

Zur Erlangung des Baurechts ist im Anschluss ein Planfeststellungsverfahren notwendig, das bei einem reibungslosen Ablauf etwa 1,5 Jahre in Anspruch nehmen wird. Nach der Ausführungsplanung und der Ausschreibung der Bauleistungen ist nun frühestens 2028 mit einem Baubeginn zu rechnen.

Informationen zum Projektbegleitkreis

Der Projektbegleitkreis setzt sich aus Vertretungen der Verwaltung der Stadt Karlsruhe und Rastatt, der Gemeinden Rheinstetten, Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim sowie aus Verbänden, Vereinen und Unternehmen, die von den Planungen betroffen sind, zusammen.



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