Am Dienstag kam es in Rastatt auf der Baulandstraße zu einem Verkehrsunfall. Eine 57-jährige Hyundai-Fahrerin hielt zunächst an der Kreuzung der Baulandstraße zur L 77 vor dem angebrachten Stoppschild an. Dann fuhr sie allerdings wieder an, um den Kreuzungsbereich zu überqueren. Hierbei missachtete sie die Vorfahrt einer auf der L 77 aus Richtung Niederbühl fahrenden 49-jährigen Autofahrerin.
Beide Fahrzeuge prallten aufeinander, wobei ein Sachschaden von circa 3.000 Euro entstand. Die Hyundai-Lenkerin und ihre Begleiterin wurden bei dem Unfall nicht verletzt, allerdings zog sich die 49-jährige vorfahrtsberechtigte Autofahrerin leichte Verletzungen an der Halswirbelsäule zu. Die Unfallverursacherin muss sich jetzt wegen dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung verantworten.