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Verkehrsunfall durch Vorfahrtsmissachtung

Vorfahrt in Rastatt missachtet

Leichte Verletzungen an der Wirbelsäule sind das Ergebnis eines Verkehrsunfalls in Rastatt.

Das Blaulicht auf einem Polizeiauto.
Circa 3.000 Euro sind der Sachschaden dieses Verkehrsunfalls. Foto: Monika Skolimowska/zb/dpa/Symbolbild

Am Dienstag kam es in Rastatt auf der Baulandstraße zu einem Verkehrsunfall. Eine 57-jährige Hyundai-Fahrerin hielt zunächst an der Kreuzung der Baulandstraße zur L 77 vor dem angebrachten Stoppschild an. Dann fuhr sie allerdings wieder an, um den Kreuzungsbereich zu überqueren. Hierbei missachtete sie die Vorfahrt einer auf der L 77 aus Richtung Niederbühl fahrenden 49-jährigen Autofahrerin.

Beide Fahrzeuge prallten aufeinander, wobei ein Sachschaden von circa 3.000 Euro entstand. Die Hyundai-Lenkerin und ihre Begleiterin wurden bei dem Unfall nicht verletzt, allerdings zog sich die 49-jährige vorfahrtsberechtigte Autofahrerin leichte Verletzungen an der Halswirbelsäule zu. Die Unfallverursacherin muss sich jetzt wegen dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung verantworten.

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