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Seit Mai 2022 rechtswirksam

Was die Baumschutzsatzung in Rastatt bis jetzt bewirkt hat

Dass in der Rastatter Bismarckstraße Ende 2020 zwei alte, gesunde Blutbuchen gefällt wurden, empörte damals viele. Anderthalb Jahre später erließ die Stadt Rastatt eine Baumschutzsatzung. Nun legte sie eine erste Bilanz vor.

Ein gefällter Baum.
Stein des Anstoßes: In der Rastatter Bismarckstraße wurden im Dezember 2020 zwei 80 Jahre alte, gesunde Blutbuchen gefällt. Foto: Frank Vetter

Seit Mai 2022 stehen große Bäume im Stadtgebiet Rastatts unter Schutz: In jenem Monat wurde eine entsprechende Satzung rechtswirksam, die der Gemeinderat zuvor verabschiedet hatte. Was hat sie bis jetzt bewirkt? Fragen und Antworten.

Zuvor gab es keinen solchen Baumschutz in der Stadt Rastatt. Warum wurde er überhaupt eingeführt?
Anlass für die sogenannte Baumschutzsatzung war die Fällung zweier gesunder, rund 80 Jahre alter Blutbuchen auf privatem Gelände in der Bismarckstraße im Dezember 2020. Diese hatte nicht nur bei Naturschützern, sondern auch im Gemeinderat für Kritik gesorgt. 
Was steht in der Satzung vom Mai 2022?
Im Wesentlichen: dass große Bäume nicht mehr beseitigt, zerstört oder beschädigt werden dürfen. Geschützt sind alle Bäume mit einem Stammumfang ab einem Meter. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme einen Umfang von 50 Zentimetern hat. Gemessen wird jeweils einen Meter über dem Erdboden.

Bei Bauvorhaben ist laut Stadt Rastatt ein „vollständiger Baumerhalt nur selten möglich“

Sind Ausnahmen möglich?
Ja. Die Stadt kann Eigentümer von den Verboten befreien. Vor allem bei Bauvorhaben im Innenbereich ist laut Verwaltung ein vollständiger Baumerhalt nur selten möglich. Ausnahmen sind auch in Gärten bereits bestehender Häuser möglich, etwa wenn Bäume krank sind oder von ihnen Gefahr ausgeht. Bei einer Befreiung müssen Eigentümer entweder eine Ersatzpflanzung vornehmen oder, wenn dies nicht möglich ist, eine Ersatzzahlung leisten.
Wer regelt das?
Detlev Brünig, der Baummanager der Stadt Rastatt. Als gelernter Gärtner mit einem Studium in Landespflege arbeitete er bereits 17 Jahre lang als Kundenbereichsleiter für den gärtnerischen Bauhof, als er Anfang Juli 2022 diesen neuen Job bekam. Er ist zuständig für alle privaten und städtischen Bäume, die unter die neue Baumschutzsatzung fallen. Allein der Stadt gehören rund 50.000 Bäume (den Wald nicht mitgezählt).

In rund anderthalb Jahren 78 Ersatzbäume in Rastatt angeordnet

Wie viele private Anträge auf Befreiung von der Regelung sind bisher bei Brünig gelandet?
Genau 99 bis Mitte Januar 2024. Tatsächlich durften dann 82 Antragsteller zur Säge oder Axt greifen. 16 der betroffenen Bäume seien aber ohnehin bereits abgestorben gewesen, teilt die Stadtverwaltung mit.
Bringt denn dann die Baumschutzsatzung überhaupt etwas?
Ja, betont die Stadt. Zum einen seien bisher 23 Bäume erhalten worden, die gefällt werden sollten. Entweder weil der Antrag abgelehnt wurde oder weil „mildere Maßnahmen“ wie Rückschnitte festgelegt wurden. Zum anderen seien Antragsteller, die vitale Bäume fällen wollten, zu Ersatzpflanzungen verpflichtet worden. So habe man in rund anderthalb Jahren 78 Ersatzbäume angeordnet, die es ohne die Schutzsatzung nicht geben würde. „Die Baumschutzsatzung hat damit Wirkung gezeigt“, bilanziert die Verwaltung.
Ist die Satzung unumstritten?
Nein. Im Gemeinderat stimmten damals zehn Stadträte dagegen. Sie verwiesen auf den erhöhten Verwaltungsaufwand und die Eingriffe ins Privateigentum. Die Befürworter argumentierten vor allem mit dem Hinweis auf den Klimawandel. Mehrfach wurde am Ratstisch die Forderung laut, jetzt Erfahrungen mit dem Regelwerk zu sammeln und gegebenenfalls korrigierend nachzubessern. Widerspruch von Eigentümern gegen Entscheidungen des Baummanagers hat es laut Stadtverwaltung seither erst zweimal gegeben.
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