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Umstrittene Satzung

Wie die Stadt Rastatt Bäume vor dem Fällen beschützen will – auch auf Privatgrundstücken

Wer in Rastatt einen großen Baum auf seinem Grundstück fällt, könnte sich in Zukunft strafbar machen. Die Verwaltung hat eine Satzung ausgearbeitet, die genau das verbieten soll. Im Gemeinderat ist das umstritten.

Ein gefällter Baum.
In der Bismarckstraße wurden im Dezember 2020 zwei 80 Jahre alte, gesunde Blutbuchen gefällt. Foto: Frank Vetter

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