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Coronavirus

Baden-Württemberg lockert Quarantänevorschriften für enge Kontaktpersonen

Neuerdings werden die Quarantänebestimmungen für Kontaktpersonen von Corona-Infizierten gelockert. Weiterhin sollen die Gesundheitsämter des Landes auf eine massenhafte Kontaktverfolgung verzichten.

Eine FFP2-Maske liegt auf einem Tisch.
Kontaktpersonen von Corona-Infizierten haben es ab sofort leichter. (Symbolbild) Foto: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild

Enge Kontaktpersonen von Corona-Infizierten müssen künftig nicht mehr so lange in Quarantäne wie bisher. Die Absonderungsdauer für enge Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige verkürze sich von 14 auf 10 Tage, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag mit Verweis auf eine neue Verordnung mit, die bereits in Kraft getreten ist. Ab Tag fünf können sich die Kontaktpersonen mit einem negativen PCR-Test vorzeitig aus der Quarantäne befreien, ab Tag sieben reicht ein Antigen-Schnelltest.

Schüler müssen als Kontaktperson täglich getestet werden

Schüler, die regelmäßig getestet werden, dürfen sich als Kontaktpersonen bereits ab Tag fünf mit einem Schnelltest freitesten. Tritt ein Corona-Fall an einer Schule auf, werden grundsätzlich alle Mitschüler an fünf folgenden Schultagen getestet - auch an Grundschulen.

Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg sollen künftig zudem auf die massenhafte Kontaktverfolgung bei Corona-Fällen verzichten.

Wir fokussieren uns jetzt gezielt auf Ausbruchsgeschehen, den Schutz gefährdeter Personengruppen und Orte mit hoher Übertragungswahrscheinlichkeit.
Uwe Lahl, Amtschef Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Zur Verfolgung von Kontaktpersonen will das Land den Gesundheitsämtern der Stadt- und Landkreise bis März 2022 weitere rund 27 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

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