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Steigende Zahlen

Besuchsverbot und 2G-Regeln: Kliniken reagieren auf Corona

Kliniken in Baden-Württemberg haben auf Grund der steigende Corona-Infektionen ein Besuchsverbot verkündet. Für Geburten und die Intensivstation gelten Ausnahmen. Dazu müssen die Besucher jedoch entweder geimpft, genesen oder getestet sein.

Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf die 2G-Regel hin.
Auf Grund der Pandemie haben die Kliniken in Baden-Württemberg die 2G-Regel eingeführt. Foto: Daniel Reinhardt/dpa/Symbolbild

Aufgrund der hohen Corona-Neuinfektionen im Südwesten schränken immer mehr Kliniken den Besuch von Patienten ein oder verbieten ihn ganz. So gibt es etwa an den Unikliniken Freiburg und Ulm mittlerweile ein Besuchsverbot. Zuvor hatten bereits die Häuser in Mannheim, Ludwigsburg und im Kreis Reutlingen angekündigt, mit dieser Maßnahme das Risiko von eingetragenen Infektionen ins Klinikum auf ein Minimum verringern zu wollen.

Dabei gelten jedoch Ausnahmen, etwa bei Geburten oder wenn Kinder im Krankenhaus liegen. Auch wenn Patienten auf der Intensivstation oder im Sterben liegen, dürfen Angehörige sie besuchen. Die Besucher müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein.

Kliniken setzen auf 2G-Regel

Andere Kliniken schränken Besuche zumindest stark ein. Am Uniklinikum in Heidelberg sowie am Robert-Bosch-Krankenhaus in Stuttgart dürfen Patienten nur noch einen Besucher für eine Stunde am Tag empfangen. Das Schwarzwald-Baar-Klinikum in Villingen-Schwenningen erlaubt nicht mehr, dass mehrere Besucher gleichzeitig in einem Patientenzimmer sind. Zudem setzen die Häuser auf die 2G-Regel. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss dort also draußen bleiben. An der Uniklinik in Tübingen ist für die ausschließlich geimpften und genesenen Besucher zusätzlich ein negativer Corona-Schnelltest nötig.

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