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Baden-Württemberg

Corona-Verordnung: Keine Beschränkungen bei Besucherzahl in Kliniken und Pflegeheimen

Die Zahl der Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen in Baden-Württemberg wird laut dem Sozialministerium nicht mehr beschränkt und ist damit auch nicht mehr von der Corona-Inzidenz vor Ort abhängig.

Eine Pflegefachkraft geht mit einer Bewohnerin durch das Seniorenheim „Mein Zuhause Nienburg“.
Die Zahl der Besucher in Pflegeheimen soll nicht mehr beschränkt werden. Ungeimpfte müssen allerdings einen Corona-Test nachweisen. Foto: Sina Schuldt/dpa

In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten keine Beschränkungen mehr bei der Besucherzahl. Bislang hing diese von der jeweiligen Inzidenz vor Ort ab, wie das Sozialministerium am Dienstag in Stuttgart mitteilte.

Nichtgeimpfte müssten auch künftig einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen. Insbesondere nicht-geimpftes Personal müsse sich regelmäßig testen lassen.

Die Verordnungen für diese Einrichtungen treten am Mittwoch in Kraft.

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