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Neue Corona-Verordnung

Was gilt ab Montag? Landesregierung legt Regeln für erste Öffnungen fest

Friseure und einige Läden dürfen wieder öffnen - unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Diese Corona-Regeln gelten in Baden-Württemberg ab 1. März.

Gerade kleinere Betriebe haben weniger Eigenkapital und sind daher in der Krise gefährdeter, so das Ifo-Institut.
Ab Montag dürfen einige Geschäfte wieder öffnen. Foto: Arne Dedert/dpa

Die baden-württembergische Landesregierung hat die Regeln für die Öffnung von Gartenmärkten und Friseuren festgelegt. Die geänderte Corona-Verordnung wurde in der Nacht auf Samstag veröffentlicht, wie ein Sprecher der Regierung mitteilte. Ab Montag dürfen Friseure, Blumenläden und Gartenmärkte im Südwesten wieder Kunden empfangen.

Für den Friseurbesuch ist eine Anmeldung vorgeschrieben und es darf dort keine Bartrasuren geben, da diese nur ohne das Tragen einer medizinischen Maske möglich seien, wie es in der Verordnung heißt. Erlaubt seien Haare waschen, schneiden, färben und föhnen.

Welche Läden wieder öffnen dürfen

Blumenläden, Baumschulen und Gartenmärkte dürfen künftig wieder Pflanzen und Zubehör für den Gartenbau verkaufen. Andere Warenbereiche müssen abgetrennt werden. Wenn der erlaubte Warenanteil eines Ladens mindestens 60 Prozent beträgt, dürfen demnach auch Mischsortimente angeboten werden.

Beschränkt wird jedoch die Anzahl der Kunden pro Verkaufsfläche. In Läden mit bis zu 800 Quadratmetern darf sich demnach nur ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten. Hat ein Geschäft mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche, darf sich ab dem 801. Quadratmeter Fläche nur noch ein Kunde pro 20 Quadratmeter Fläche aufhalten, heißt es in der Verordnung. Ein Unterschied zwischen Außen- und Innenbereich der Geschäfte wird nicht gemacht.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte bei der Öffnung von Gartenmärkten zunächst von einer Öffnung der Außenbereiche gesprochen, weil dort die Gefahr einer Ansteckung deutlich niedriger sei.

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