Skip to main content

Maskenpflicht

FDP im Baden-Württemberg erwartet Öffnungsklausel für Maskenpflicht

Laut des Fraktionschefs der baden-württembergischen FDP Hans-Ulrich Rülke bedarf es einer neuen Öffnungsklausel für die Länder bezüglich der Maskenpflicht.

Hans-Ulrich Rülke, FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Baden-Württemberg, sitzt vor Beginn einer Plenarsitzung auf seinem Platz.
Hans-Ulrich Rülke, FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Baden-Württemberg, sitzt vor Beginn einer Plenarsitzung auf seinem Platz. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Baden-Württembergs FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke geht davon aus, dass der Bundestag für die Zeit nach dem 20. März noch eine Öffnungsklausel für die Länder zur Beibehaltung der Maskenpflicht beschließt.

Auflagen bis 20. März

„Position der FDP ist, dass zum 20. März alle grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen auslaufen“, sagte Rülke am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Er fügte aber hinzu, es müsse eine Öffnungsklausel für die Länder neu geschaffen werden, „um bei Bedarf die Maskenpflicht anordnen zu können“.

Rülke, der auch Mitglied des FDP-Präsidiums ist, kann sich auch vorstellen, dass etwa in Schulen nach dem 20. März weiter getestet wird.

Gegen das Testen kann man nichts haben.
Hans-Ulrich Rülke, FDP-Fraktionschef

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und zahlreiche Ministerpräsidenten – unter anderem auch Baden-Württembergs Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) – dringen darauf, die am 19. März auslaufende Rechtsgrundlage zumindest für bestimmte Corona-Auflagen zu verlängern.

Auch Thema bei Ministerpräsidentenkonferenz

Sollte die Koalition aus SPD, Grünen und FDP keinen neuen Beschluss im Bundestag zum Infektionsschutzgesetz herbeiführen, haben die Länder aber keine Möglichkeit mehr, Corona-Schutzmaßnahmen zu erlassen – sie können dann nicht mal mehr das Tragen von Masken vorschreiben. Das Thema dürfte auch bei der Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Mittwoch eine große Rolle spielen.

Rülke sagte, für die FDP sei klar, dass die Kontaktbeschränkungen auslaufen müssen, auch dürfe es keine Ausgangssperren mehr geben. Zudem müssten die 2G- und 3G-Regeln dann abgeschafft werden, für öffentliche Veranstaltungen dürfe es keine Zuschauerbeschränkungen mehr geben.

nach oben Zurück zum Seitenanfang